Deferred Prosecution Agreement in den USA beendet
Zürich, 6. Februar 2019 - Julius Bär hat eine Vereinbarung (Deferred Prosecution Agreement/DPA) mit dem US-Justizministerium (Department of Justice) abgeschlossen, mit welcher die Verantwortung im Zusammenhang mit den Altlasten aus dem grenzüberschreitenden Geschäft mit US-Kunden geklärt wurde. Da Julius Bär ihren Verpflichtungen aus dem DPA nachgekommen ist, hat die US-Staatsanwaltschaft für den Südbezirk von New York einen Antrag auf Abweisung der Anklage eingereicht.
Hiermit bestätigen wir, dass das zuständige US-Bundesgericht in New York dem Antrag des Department of Justice vom 4. Februar 2019 zugestimmt und die Anklagepunkte gegen die Bank formell abgewiesen hat, wodurch das DPA beendet wurde.
Bernhard Hodler, Chief Executive Officer der Julius Bär Gruppe AG, sagte: "Dieser wichtige Schritt ist Beleg dafür, dass Julius Bär konstruktiv mit den zuständigen Behörden zusammenarbeitet sowie regulatorische Pflichten und Vorgaben erfüllt."
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