Lausanne (awp/sda) - Der sich selbst als Whistleblower bezeichnende Rudolf Elmer hat das Bankgeheimnis nicht verletzt. Dies hat das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung entschieden und damit die Beschwerde der Zürcher Staatsanwaltschaft abgewiesen.

Damit ist klar: Das Schweizer Bankgeheimnis gilt nur in der Schweiz und nicht im Ausland. Der Entscheid fiel mit einem Stimmenverhältnis von drei zu zwei Stimmen knapp aus. Die Mehrheit der Bundesrichter war der Ansicht, dass Elmer nicht bei einer Schweizer Bank angestellt war. Damit habe er auch nicht dem im Bankengesetz festgehaltenen Bankgeheimnis unterstanden.

Nur die beiden SVP-Richter Yves Rüedi und Monique Jametti stellen sich auf den Standpunkt, dass die Bank Julius Bär Aufgaben an die auf den Kaimaninseln domizilierte Tochtergesellschaft JBBT delegiert habe. Das Bankgesetz schliesse auch von Schweizer Banken beauftragte Dritte ein.

Würde dies nicht so gehandhabt, erhielte das Bankgeheimnis Löcher und werde obsolet, argumentierten die SVP-Richter. Dieses Argument liess die Mehrheit der Bundesrichter jedoch nicht gelten. Sie wiesen darauf hin, dass eine solche Sichtweise zu einer Globalisierung des Schweizer Bankgeheimnisses führen würde.

Fremdes Recht

Es verhält sich gemäss der Mehrheit der Richter vielmehr so, dass die Julius Bär einen Teil ihrer Geschäfte auf die Caymaninseln ausgelagert und diese damit dem dortigen Recht unterstellt habe. Die Motive dafür spielten hier keine Rolle.

Die ausländische Gesetzgebung könne gewisse Vorteile haben, führte ein Richter aus. Die Kehrseite sei jedoch, dass die Institute im Ausland nicht mehr dem Schweizer Bankengesetz und somit nicht dem Bankgeheimnis unterliegen würden.

Das Bundesgericht hat damit den Entscheid des Zürcher Obergerichts vom August 2016 bestätigt. Dieses hatte Elmer lediglich wegen Nötigung und Drohung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Die Beschwerde von Elmer hat das Bundesgericht im Hauptpunkt ebenfalls abgewiesen.

Elmer zeigte sich am Mittwoch erfreut über den Ausgang der Beratung des Bundesgerichts. Ganz abgeschlossen sei die Sache für ihn jedoch noch nicht, weil das Zürcher Obergericht nochmals über die Aufteilung der Gerichtskosten bestimmen muss. Sollte dieser Entscheid nicht in seinem Sinne sein, schliesst Elmer nicht aus, nochmals ans Bundesgericht zu gelangen.

Zahlreiche Verstrickungen

Rudolf Elmer arbeitete seit 1987 als Revisor für die Bank Julius Bär. 1994 entsandte ihn die Bank als Chefbuchhalter zu einer Tochtergesellschaft auf den Kaimaninseln. Ab September 1999 leitete er dort das operative Geschäft, bis ihm Ende 2002 gekündigt und er sofort freigestellt wurde.

In der Folgezeit verwickelte sich Elmer in zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen mit seiner ehemaligen Arbeitgeberin. Er verschickte Droh-Mails an Angestellte und nötigte diese. Für Aufsehen sorgte Elmer jedoch mit der Weitergabe von Kundendaten der Bank Julius Bär.

Er gab die Daten an Medien weiter, schickte sie anonym an die Eidgenössische Steuerverwaltung und der Steuerverwaltung des Kantons Zürich, veröffentlichte sie auf WikiLeaks und bot sie dem damaligen deutschen Finanzminister Peer Steinbrück an.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte Elmer 2011 wegen Drohung, mehrfach versuchter Nötigung und mehrfacher Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 30 Franken.

In einem weiteren Verfahren wurde Elmer 2015 vom gleichen Gericht zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 150 Franken verurteilt. Das Obergericht vereinigte die beiden Verfahren (Sitzung 6B_1314/2016 und 6B_1318/2016 vom 10.10.2018)