und erweitert Spielraum für Cloud-Transformation
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Intershop Communications AG schließt Kapitalerhöhung erfolgreich ab und
erweitert Spielraum für Cloud-Transformation
14.02.2019 / 13:21
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IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE ODER IN DENEN
DAS ANGEBOT VON WERTPAPIEREN REGULATORISCHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT. ES
BESTEHEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. SIEHE HIERZU DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE
DIESER VERÖFFENTLICHUNG.
Intershop Communications AG schließt Kapitalerhöhung erfolgreich ab und
erweitert Spielraum für Cloud-Transformation
- insgesamt 4.356.478 neue Aktien platziert
- hohe Bezugsquote bestehender Aktionäre von 72 %
- Emissionserlös dient der Vermarktung des Intershop Cloud-Angebots
Jena, 14. Februar 2019 - Die Intershop Communications AG (ISIN: DE000A0EPUH1)
hat die Mitte Januar gestartete Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich
durchgeführt und insgesamt 4.356.478 neue Aktien platziert. Davon entfielen
3.115.525 Mio. Aktien auf die Ausübung von Bezugsrechten bestehender Aktionäre.
Das entspricht einer Bezugsquote von 72 %. Die übrigen Aktien wurden im Rahmen
eines Überbezugs ebenfalls von bestehenden Aktionären gezeichnet. Intershop
fließt damit ein Bruttoemissionserlös von 4,97 Mio. Euro zu.
Dr. Jochen Wiechen, Vorstandsvorsitzender der Intershop Communications AG: "Wir
freuen uns, dass unsere bestehenden Aktionäre so zahlreich an der
Kapitalerhöhung teilgenommen haben. Wir haben auf der Roadshow sowohl von
bestehenden als auch potentiellen neuen Investoren viel positive Resonanz zu
unserem strategischen Kurs erhalten. Gestärkt durch den erweiterten
finanziellen Spielraum arbeiten wir weiter mit Hochdruck an der Realisierung
unserer Ziele für 2019, in deren Mittelpunkt der deutliche Ausbau der
Cloud-Kundenbasis steht."
Die Kapitalerhöhung ist mit der heutigen Eintragung ins Handelsregister beim
Amtsgericht Jena wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft hat sich
dementsprechend von 34.851.831 Euro durch Ausgabe von 4.356.478 neuen Aktien
gegen Bareinlage auf 39.208.309 Euro erhöht. Von den neuen Aktien unterliegen
555.000 Aktien einem Lock-up für einen Zeitraum von sechs Monaten mit einer
gesonderten ISIN (DE000A2TSRZ7). Die übrigen 3.801.478 Aktien werden
voraussichtlich Mitte nächster Woche unter der Stamm-ISIN DE000A0EPUH1 zum
Handel im Prime Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die
Transaktion wurde von der Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG, Frankfurt,
begleitet.
Die Veröffentlichung der vorläufigen Geschäftszahlen 2018 erfolgt wie
angekündigt am 20. Februar 2019.
Über Intershop Communications AG:
Intershop Communications AG (gegründet 1992; Prime Standard: ISH2) ist ein
konzernunabhängiger, im internationalen Vergleich führender Anbieter von
Omnichannel-Commerce-Lösungen. Diese stehen als Cloud-basierte
Commerce-as-a-Service-Lösung oder als Lizenzmodell zur Verfügung und vereinen
die Expertise aus über 25 Jahren Software-Entwicklung für den Online-Handel.
Auf Wunsch orchestriert Intershop die gesamte Prozesskette im
Omnichannel-Commerce - von der Konzeption von Online-Kanälen über die
Implementierung der Software bis hin zur Koordinierung der Warenauslieferung,
dem Fulfillment. Weltweit setzen über 300 Kunden für ihren digitalen Vertrieb
an Geschäfts-und Endkunden auf Intershop. Zu den Kunden zählen sowohl große
Unternehmen wie HP, BMW, Würth und die Deutsche Telekom als auch
mittelständische Unternehmen. Intershop ist in Europa, in den USA sowie im
asiatisch-pazifischen Raum tätig.
Kontakt:
Investor Relations
Heide Rausch
T: +49-3641-50-1000
F: +49-3641-50-1309
ir@intershop.de
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder
zur Zeichnung von Wertpapieren der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder anderen Staaten dar. Das Angebot
ist aufgrund des beabsichtigten Emissionserlöses von weniger als EUR 5
Millionen nicht nach dem Wertpapierprospektgesetz prospektpflichtig. Jeder
Aktionär ist gehalten, sich selbst über die INTERSHOP Communications AG und
deren Aktie vor Ausübung des Bezugs und Überbezugsrechts zu informieren. Die
Angaben in dieser Mitteilung dienen lediglich der Hintergrundinformation; ein
Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben. Die Angaben in dieser
Mitteilung oder ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit sind zu keinem Zweck als
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Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der
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1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") definiert) oder an
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Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Mitteilung stellt weder ein
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Übernahme von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, noch ist sie
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sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des Securities Act
registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit
vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act in derzeit
gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer
Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die INTERSHOP
Communications Aktiengesellschaft beabsichtigt nicht, ein öffentliches Angebot
von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem anwendbaren
Wertpapierrecht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in
Kanada, Australien oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Kanada,
Australien oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch
zum Kauf angeboten werden. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot
der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in
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Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren
auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der
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enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die
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hierin beschriebenen aufgrund von Faktoren abweichen, die die INTERSHOP
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