Neubiberg, 17. Juni 2019 - Die Infineon Technologies AG (' Infineon') hat beschlossen, ihr Grundkapital unter teilweiser Ausnutzung ihres genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von EUR 2.273.991.668,00 um EUR 225.547.846,00 auf EUR 2.499.539.514,00 zu erhöhen. Die 112.773.923 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien wurden mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (AcceleratedBookbuilding) bei institutionellen Anlegern platziert und werden ab dem 1. Oktober 2018 gewinnberechtigt sein.

Die Aktien wurden zu einem Platzierungspreis von EUR 13,70 je Aktie zugeteilt, was zu einem Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 1,545 Mrd. vor Provisionen und Kosten führte. Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur teilweisen Finanzierung des Kaufpreises für die am 3. Juni 2019 öffentlich von Infineon angekündigte Übernahme der Cypress Semiconductor Corporation genutzt werden, indem damit ein Teil des noch nicht ausgeschöpften Kreditrahmens unter den von Infineon abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarungen vorzeitig abgelöst wird.

Die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 19. Juni 2019 prospektfrei erfolgen. Der Handel wird voraussichtlich am 24. Juni 2019 aufgenommen werden. Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien in die bestehenden Notierungen der Aktien der Gesellschaft mit einzubeziehen. Die Lieferung der neuen Aktien ist für den 24. Juni 2019 vorgesehen. Nach der Privatplatzierung wird Infineon einer Lock-up Verpflichtung, d.h. einer Verpflichtung unter anderem keine weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen, von 90 Tagen unterliegen. Die Lock-up Verpflichtung enthält marktübliche Ausnahmen.

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Wichtige Hinweise:

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Informationen für Vertreiber

Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertreiber durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle, jeweils geeignet sind. Jeder Vertreiber, der die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig zu evaluieren und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

Infineon Technologies AG veröffentlichte diesen Inhalt am 18 Juni 2019 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 18 Juni 2019 06:38:02 UTC.

Originaldokumenthttps://www.infineon.com/cms/de/about-infineon/press/press-releases/2019/INFADHOC18062019.html

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