Infineon Technologies AG: Infineon beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im
Wege eines Accelerated Bookbuilding

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DGAP-Ad-hoc: Infineon Technologies AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Infineon Technologies AG: Infineon beschließt Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen im Wege eines Accelerated Bookbuilding

17.06.2019 / 18:14 CET/CEST
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Ad-hoc Mitteilung gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung

***KAPITALERHÖHUNG***

Infineon beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines
Accelerated Bookbuilding

Neubiberg, 17. Juni 2019 - Der Vorstand der Infineon Technologies AG
("Infineon")
hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals
beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei unter Ausschluss
der Bezugsrechte der Altaktionäre durch Ausgabe von neuen, auf den Namen
lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen um 10% erhöht, wobei
Bruttoemissionserlöse in Höhe von ca. EUR 1,5 Mrd. angestrebt werden. Die
neuen Aktien werden ab dem 1. Oktober 2018 gewinnberechtigt sein.

Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen
einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens
(Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Privatplatzierung wird unmittelbar
nach dieser Mitteilung eingeleitet. Der Platzierungspreis und der endgültige
Bruttoemissionserlös werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
nach Abschluss des Accelerated Bookbuilding-Verfahrens festgelegt und
anschließend bekannt gegeben. Nach der Privatplatzierung wird Infineon einer
Lock-up Verpflichtung, d.h. einer Verpflichtung unter anderem keine weiteren
Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder
eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen, von 90 Tagen unterliegen. Die
Lock-up Verpflichtung enthält marktübliche Ausnahmen.

Die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im Teilbereich des regulierten
Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der
Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 19. Juni 2019
prospektfrei erfolgen. Der Handel wird voraussichtlich am 24. Juni 2019
aufgenommen werden. Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien in die bestehenden
Notierungen der Aktien der Gesellschaft mit einzubeziehen. Die Lieferung der
neuen Aktien ist für den 24. Juni 2019 vorgesehen.
Der erwartete Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur
teilweisen Finanzierung des Kaufpreises für die am 3. Juni 2019 öffentlich
von Infineon angekündigte Übernahme der Cypress Semiconductor Corporation
genutzt werden, indem damit ein Teil des noch nicht ausgeschöpften
Kreditrahmens unter den von Infineon abgeschlossenen
Finanzierungsvereinbarungen vorzeitig abgelöst wird.

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Wichtige Hinweise:
Die Verbreitung dieser Information und das Angebot von Wertpapieren der
Infineon unterliegt in verschiedenen Jurisdiktionen rechtlichen
Beschränkungen. Personen, die in Besitz dieses Dokuments gelangen, werden
aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren. Diese
Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren an, noch die
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren durch,
Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan
oder sonstigen Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot bzw. eine
solche Aufforderung unrechtmäßig wäre.

Aktien dürfen ohne vorherige Registrierung unter dem U.S. Securities Act von
1933 in der geltenden Fassung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
Registrierungserfordernis nach dessen Vorschriften verkauft oder zum Kauf
angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in
den Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen Jurisdiktion statt.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums wird dieses Dokument
nur verteilt und es richtet sich ausschließlich an Personen, die
"qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 (1)(e) der Richtlinie
2003/71/EG der Europäischen Union in der jeweils gültigen Fassung (die
"Prospektrichtlinie") sind. In dem Vereinigten Königreich wird dieses
Dokument nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i)
professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services
and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden
Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies",
"unincorporated associations" etc.).

Soweit diese Veröffentlichung Vorhersagen, Erwartungen oder Aussagen,
Schätzungen, Meinungen oder Vorhersagen über die zukünftige Entwicklung von
Infineon ("zukunftsgerichtete Aussagen") enthält, wurden diese auf Grundlage
der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements von Infineon nach
bestem Wissen erstellt. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen
verschiedenen Annahmen, die auf Grundlage aktueller interner Pläne oder
externer öffentlich verfügbarer Quellen getroffen wurden, die durch Infineon
nicht separat verifiziert bzw. geprüft wurden und die sich als unzutreffend
herausstellen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und
unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen
können, dass Umsatz, Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse von
Infineon oder der Erfolg der Branchen, in denen Infineon tätig ist,
wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung
genannten oder beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten
Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche
zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Infineon übernimmt keine Haftung
oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an
künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.

Informationen für Vertriebsunternehmen
Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein
Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem
Vertriebsunternehmen durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i)
für einen Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die
die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils
im Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle
gemäß
der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle, jeweils geeignet sind. Jedes
Vertriebsunternehmen, das die Aktien später anbietet, ist dafür
verantwortlich, eine eigene Zielmarktbestimmung bezüglich der Aktien
durchzuführen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.


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17.06.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Infineon Technologies AG
                   Am Campeon 1-15
                   85579 Neubiberg
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825805 17.06.2019 CET/CEST

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