DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: IMMOFINANZ AG / Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG, § 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2018
IMMOFINANZ AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten

05.07.2018 / 11:44
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IMMOFINANZ AG: Aktienrückkaufprogramm 2018/2019

Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG, § 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2018

IMMOFINANZ AG beabsichtigt, ein Rückerwerbsprogramm für eigene Aktien auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 11. Mai 2018 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG durchzuführen. Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2018/2019 erfolgen durch IMMOFINANZ AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften.

Tag des Ermächtigungsbeschlusses 11.05.2018
der Hauptversammlung nach § 65 Abs
1 Z 8 AktG:
Tag der Veröffentlichung des 14.05.2018 über ein
Ermächtigungsbeschlusses: Informationsverbreitungssystem gemäß §§
118 Abs 1 Z 9 iVm 1 Z 22 und 119 Abs 9
BörseG 2018 iVm § 2 Verbreitungs- und
Meldeverordnung 2018
Beginn und voraussichtliche Dauer: 16.07.2018 bis längstens 31.12.2019
Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000A21KS2)
Beabsichtigtes Volumen: bis zu 9.708.526 Stück Aktien,
entsprechen rund 8,66% des derzeitigen
Grundkapitals der Gesellschaft.
Preisgrenzen: Als Preisobergrenzen pro Aktie gelten
kumulativ:
15% über dem durchschnittlichen nach
den jeweiligen Handelsvolumina
gewichteten Tages-Schlusskurs der
Aktien der vorangegangen 10 Handelstage
an der Wiener Börse; und
EUR 25,30.
Preisuntergrenze: mindestens EUR 1,00
pro Aktie (anteiliger Betrag am
Grundkapital).
Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse.
Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke
gemäß Ermächtigungsbeschluss der
Hauptversammlung der Gesellschaft vom
11.05.2018.
Allfällige Auswirkungen des Keine
Rückerwerbsprogramms auf die
Börsezulassung der Aktien:

Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016) einzuhalten hat.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG https://www.immofinanz.com/de/investor-relations/aktie/ aktienrueckkaufprogramm veröffentlicht.

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von IMMOFINANZ-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von IMMOFINANZAktien anzunehmen.

Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte:

Bettina Schragl
Head of Corporate Communications and Investor Relations T +43 (0)1 88 090 2290
M +43 (0)699 1685 7290
communications@immofinanz.com
investor@immofinanz.com



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: IMMOFINANZ AG
Wienerbergstraße 11
1100 Wien
Österreich
Internet:http://www.immofinanz.com

 
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