Fördermittel-Information

Änderungen beim KfW-Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Bauen und Sanieren

[Düsseldorf, 6. Februar 2018] Ab 17. April 2018 sind KfW-Zusagen im KfW-Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Bauen und Sanieren (sowohl gewerbliche als auch kommunale Variante) von zwei wichtigen Änderungen betroffen.

  • Die bereitstellungsprovisionsfreie Offenhaltungsfrist verkürzt sich von zwölf Monaten auf sechs Monate. Die Frist für die Mittelverwendung von sechs Monaten bleibt unverändert.

  • Das Kriterium "offene Raumverbund" wird aufgehoben. Künftig gilt ein Schwellenwert von 50 qm Erweiterungsfläche. Ist die Erweiterungsfläche größer, kann nur noch nach Neubaukriterien beantragt werden.

Kontakt:

Hans-Peter Mantsch, Telefon: +49 211 8221-4188, E-Mail: hans-peter.mantsch@ikb.de

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IKB Deutsche Industriebank AG veröffentlichte diesen Inhalt am 06 Februar 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 06 Februar 2018 15:35:06 UTC.

Originaldokumenthttps://www.ikb.de/GetDocument?newsGuid=e9bf6411-cb23-41c3-bca8-52052d579fe2&filename=180206_Änderungen+Energieeffizient+Bauen+und+Sanieren.pdf

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