Zürich (awp) - Die Schweizer Börse SIX ist dem Gesuch des Nahrungsmittelhersteller Hügli auf Befreiung von gewissen Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung nachgekommen. Damit ist Hügli bis und mit 19. November 2018 von Pflichten wie der Veröffentlichung eines Halbjahresberichts oder Offenlegung von Management-Transaktionen befreit, wie die Gesellschaft am Donnerstag mitteilte.

Der letzte Handelstag der Hügli-Inhaberaktien und das effektive Datum der Dekotierung werden nach Vorliegen des rechtskräftigen Entscheides im Kraftloserklärungsverfahren betreffend die sich noch im Publikum befindenden Hügli- Inhaberaktien festgelegt.

Am 25. Mai hatte die Nahrungsmittelgruppe Bell den Vollzug der Übernahme von Hügli vermeldet. Darauf reichte die Gesellschaft ein Gesuch auf Dekotierung und auf Befreiung von gewissen Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung bei der SIX ein.

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