KARLSRUHE (awp international) - Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 24. März sein Urteil zu den milliardenschweren Anleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB). Das teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Im Raum steht der Vorwurf, dass die Notenbank damit in Wahrheit Staatsfinanzierung und Wirtschaftspolitik betreibt. Beides ist ihr untersagt. (Az. 2 BvR 859/15 u.a.)

Die Währungshüter sehen die Anleihenkäufe als probates Mittel, um Konjunktur und Inflation im Euroraum auf die Sprünge zu helfen. Unter ihrem damaligen Präsidenten Mario Draghi hatte die EZB zwischen März 2015 und Ende 2018 rund 2,6 Billionen Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere gesteckt - den allergrössten Teil über das Programm PSPP (Public Sector Purchase Programme), um das es in Karlsruhe geht.

Danach waren die umstrittenen Anleihenkäufe zwar vorübergehend heruntergefahren worden. Trotz des laufenden Karlsruher Verfahrens nahm die EZB die Käufe zum 1. November 2019 allerdings wieder auf, nun mit einem Volumen von monatlich 20 Milliarden Euro.

Dabei hatten die Verfassungsrichter die Anleihenkäufe schon im Sommer 2017 mit deutlichen Worten problematisiert. Weil es um EU-Recht geht, schalteten sie damals den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein. Dieser hatte das Kaufprogramm gegen die Bedenken aus Deutschland im Dezember 2018 in allen Punkten für rechtens erklärt.

Dass das die deutschen Richter nicht überzeugt, war in der Karlsruher Verhandlung Ende Juli 2019 offensichtlich geworden. Es liegt also auch ein offener Konflikt mit dem EuGH in der Luft. Denn um der EZB Grenzen aufzuzeigen, müssten die Karlsruher Richter sich über die Vorentscheidung aus Luxemburg hinwegsetzen. Das hat sich das Bundesverfassungsgericht immer vorbehalten - allerdings nur für den Fall, dass ein EuGH-Urteil "nicht mehr nachvollziehbar" ist.

Die Kläger wollen erreichen, dass das Verfassungsgericht der Deutschen Bundesbank untersagt, sich an den Anleihenkäufen zu beteiligen. Das hätte spürbare Auswirkungen, denn die Bundesbank ist grösster Anteilseigner der EZB - fiele sie aus, wäre mit einem Schlag etwa ein Viertel des Kaufvolumens weg. Ein Mittelweg könnte darin bestehen, dass die Richter der EZB Bedingungen vorgeben, die für eine deutsche Beteiligung an den Käufen erfüllt werden müssen.

Unter den Karlsruher Klägern sind der frühere CSU-Vize Peter Gauweiler, der Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber und die Ex-AfD-Politiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel. An der Spitze der EZB steht seit November die Französin Christine Lagarde./sem/DP/fba