H&K AG

Oberndorf am Neckar

ISIN: DE000A11Q133

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung

am 12. Juli 2019, um 09:00 Uhr

im Restaurant "Badhaus" (Veranstaltungssaal)

Neckartal 167, 78628 Rottweil.

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 31. Mai 2019 wurden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juli 2019, um 09:00 Uhr im Restaurant "Badhaus" (Veranstaltungssaal) Neckartal 167, 78628 Rottweil eingeladen.

Auf Verlangen des Aktionärs Andreas Heeschen ("Herr Heeschen") vom 17. Juni 2019 wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juli 2019 unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 6 um folgenden Tagesordnungspunkt 7 ergänzt und hiermit bekanntgegeben:

7. Wahl von Herrn Harald Kujat zum Mitglied des Aufsichtsrates

Das Aufsichtsratsmitglied Dieter John wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 26. Januar 2016 zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt. Gemäß Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart erlischt das Amt des gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 104 Abs. 6 AktG, sobald der Mangel behoben ist. Die Wahl von Herrn Kujat zum Mitglied des Aufsichtsrates dient der Beseitigung des Mangels in der Besetzung des Aufsichtsrates.

Vor diesem Hintergrund schlägt Herr Heeschen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

"Herr Harald Kujat, General a.D., wohnhaft in Lögow, wird zum Mitglied des Aufsichtsrates gewählt und zwar mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 12. Juli 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Wahl erfolgt zur Wiederherstellung der satzungsmäßig nötigen Zahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates und damit zur Beseitigung des Mangels, der zur gerichtlichen Bestellung des Aufsichtsratsmitgliedes Dieter John führte."

Der Aufsichtsrat der H&K AG setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und Ziffer 8.1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

H&K AG

Der Vorstand

H&K AG veröffentlichte diesen Inhalt am 25 Juni 2019 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 25 Juni 2019 13:25:06 UTC.

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