IRW-PRESS: Goldsource Mines Inc.: Goldsource erhält Option auf strategisch günstiges
Landpaket in Guyana

Goldsource erhält Option auf strategisch günstiges Landpaket in Guyana

Vancouver, BC, Kanada - 5. April 2018 - Goldsource Mines Inc. (Goldsource oder das Unternehmen)
gibt bekannt, dass es am 29. März 2018 durch seine Tochtergesellschaft und mit dem regionalen
Joint-Venture-Partner in Guyana, Kilroy Mining Inc., eine endgültige Vereinbarung mit einer
regionalen guyanesischen Einzelperson (der Besitzer) bezüglich der Option, das
Konzessionsgebiet Bishop Growler (Bishop Growler oder das Konzessionsgebiet) zu explorieren und eine
100-prozentige Beteiligung zu erwerben, abgeschlossen hat.

Wie am 1. Februar 2018 bekannt gegeben, liegt Bishop Growler entlang des projektierten
mineralisierten Gangs drei (3) Kilometer vom zu 100 % unternehmenseigenen Goldprojekt Eagle Mountain
(Eagle Mountain) in Guyana, Südamerika, entfernt und ist von Eagle Mountains bestehendem 5.030
Hektar großen Prospektionslizenzgebiet (EMPL) umgeben. 

Yannis Tsitos, President, sagte dazu: Wir freuen uns, dass wir diese endgültige Vereinbarung
abgeschlossen haben, damit nur wir dieses strategisch günstige Landpaket nahe Eagle Mountain
explorieren dürfen. Zusammen mit unserer das Gebiet umschließenden Prospektionslizenz
bietet es uns Zugang zu diesem nordöstlich verlaufenden Gang mit Goldmineralisierung, der noch
nie systematisch exploriert oder erbohrt wurde, aber Stichproben an der Oberfläche sowie
Gesteinsproben mit Werten von bis zu 80 gpt Gold (historische Datenbank von Eagle Mountain Gold
Corp, 2012 - siehe Abbildung) ergab. Wir haben jetzt ein Explorationsprogramm auf Bishop Growler
gestartet, das geologische Kartierung, Schnecken- und Diamantkernbohrungen auf ausgewählten
Standorten, geochemische Probennahmen entlang Gängen und Beprobung der historischen, im
Kleinstbergbau abgebauten Halden umfasst. Wir möchten die Ergebnisse dieses
Explorationsprogramms auf Bishop Growler und der benachbarten EMPL-Gebiete in die nächste
überarbeitete Ressourcenschätzung des Unternehmens aufnehmen.

Bishop Growler besteht aus einer Mining Permit Medium Scale (MPMS)-Bergbaugenehmigung und deckt
ein Gebiet von rund 2,5 km² ab. Die 15 Bergbauclaims mit geringer Fördermenge, die in der
Pressemitteilung des Unternehmens vom 1. Februar 2018 beschrieben wurden, wurden zu dieser einzigen
aktuell gültigen MPMS-Bergbaugenehmigung umgewandelt. 

Gemäß der endgültigen Vereinbarung kann das Unternehmen eine 100-prozentige
Beteiligung an dem Konzessionsgebiet erwerben. Im Gegenzug sind folgende Zahlungen zu leisten:

- 75.000 US-$ bei Abschluss der endgültigen Vereinbarung (bezahlt);
- 150.000 US-$ im Januar 2019;
- 150.000 US-$ im Januar 2020;
- 150.000 US-$ im Januar 2021; und
- 500.000 US-$ bei Optionsausübung. 

Als weitere Vergütung für den Erwerb des Konzessiongebiets ist der Eigentümer
berechtigt, ein alternatives Stück Land für Bergbau im Kleinstbetrieb in der Nähe von
Eagle Mountain zu erhalten, das mindestens so groß ist wie Bishop Growler, wobei jedoch allein
das Unternehmen den Standort eines solchen Stück Land festlegen darf. 

Die Optionsvereinbarung kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden,
ohne dass Kosten entstehen.

N. Eric Fier, CPG, P.Eng., Executive Chairman und Chief Operating Officer von Goldsource, hat als
qualifizierter Sachverständiger gemäß der Vorschrift National Instrument 43-101 -
Standards of Disclosure for Mineral Projects den Inhalt dieser Pressemeldung geprüft und
genehmigt.

Ioannis (Yannis) Tsitos
President 
Goldsource Mines Inc.

Weitere Informationen erhalten Sie über:

Goldsource Mines Inc.
Ansprechpartner: 
Ioannis (Yannis) Tsitos, President
Fred Cooper, Investor Relations
Tel: +1 (604) 694-1760
Fax: +1 (604) 694-1761
gebührenfreie Tel: 1-866-691-1760 (Kanada & USA)
E-Mail: info@goldsourcemines.com
Website: www.goldsourcemines.com
570 Granville Street, Suite 501
Vancouver, British Columbia V6C 3P1

Vorsorglicher Hinweis und Haftungsausschluss in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen

Die Produktionsentscheidung der Unternehmensführung für das Goldprojekt Eagle Mountain
basiert nicht auf einer Machbarkeitsstudie, in der wirtschaftlich rentable bzw. technisch
förderbare Mineralreserven ausgewiesen wurden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen betreffen
die strategischen Pläne von Goldsource, den Zeitplan und die Erwartungen hinsichtlich der
Explorations- und Bohrprogramme des Unternehmens bei Eagle Mountain und Bishop Growler. Solche
zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen basieren auf einer Reihe von Annahmen, die sich als
inkorrekt herausstellen könnten. Es wurden Annahmen unter anderem hinsichtlich Folgendem
getroffen: der allgemeinen Wirtschaftslage und der Finanzmärkte; der Genauigkeit der
Interpretationen und Annahmen bei der Berechnung abgeleiteter Mineralressourcenschätzungen; der
Verfügbarkeit von Bergbauequipment; der Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte;
des Zeitplans und der Höhe von Kapitalaufwendungen; der Leistung des verfügbaren Labors
und anderer damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen; sowie der zukünftigen
Betriebskosten. Die tatsächlichen Ergebnisse könnten sich aufgrund von Risikofaktoren
erheblich von jenen unterscheiden, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen prognostiziert wurden,
einschließlich: des Zeitplans und des Umfangs von Arbeitsprogrammen; Ergebnisse von
Explorationstätigkeiten und Erschließungen von Mineralgrundstücken; der
Interpretation von Bohrergebnissen und anderen geologischen Daten; Ungewissheiten von
Ressourcenschätzungen; des Erhalts, der Aufrechterhaltung und der Sicherung von Genehmigungen
und Besitzrechten an Mineralkonzessionsgebieten; umweltbezogener und anderer behördlicher
Risiken; der Überschreitung der Projektkosten oder unerwarteter Kosten und Ausgaben; sowie der
allgemeinen Markt- und Branchenbedingungen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Erwartungen
und Annahmen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen. Annahmen, auf
denen solche Informationen beruhen, könnten sich möglicherweise als ungenau herausstellen,
selbst wenn diese zum Zeitpunkt der Erstellung für vernünftig gehalten werden. Die Leser
sollten sich daher nicht vorbehaltslos auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen, da diese
nur zum Zeitpunkt gelten, ab dem sie getätigt werden. Das Unternehmen ist außerhalb des
gesetzlich vorgeschriebenen Rahmens nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen in dieser
Pressemeldung zu aktualisieren oder zu überarbeiten, wenn sich die Annahmen, Schätzungen
und Meinungen oder andere Umstände ändern sollten.  

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