FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH eine Vermögensanlage unter der Bezeichnung KINDER GOLD KONTO öffentlich anbietet.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (26.11.2018)