DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Godewind Immobilien AG
/ Aktienrückkauf
Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Godewind Immobilien AG schließt Aktienrückkauf ab Frankfurt am Main, den 17. Februar 2020 - Die Godewind Immobilien AG, Frankfurt am Main (ISIN DE000A2G8XX3) ('Gesellschaft'), hat im Zeitraum vom 10. Februar 2020 bis einschließlich 13. Februar 2020 insgesamt 469 Aktien der Gesellschaft im Rahmen ihres Aktienrückkaufprogramms erworben. Mit Bekanntmachung vom 14. Januar 2020 gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde als Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien der 16. Januar 2020 mitgeteilt. Aktien wurden wie folgt erworben:
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 16. Januar 2020 durch die Gesellschaft zurückerworbenen Aktien beläuft sich daher auf 361.691 Stück. Damit wurde der Aktienrückkauf am 13. Februar 2020 abgeschlossen. Weitere Informationen gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Website der Gesellschaft unter https://www.godewind-ag.com/aktienrueckkauf/ abrufbar. Der Erwerb der Aktien der Gesellschaft erfolgte durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
17.02.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Godewind Immobilien AG |
Taunusanlage 8 | |
60329 Frankfurt am Main | |
Deutschland |
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