Godewind Immobilien AG beschließt Aktienrückkaufprogramm

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Aktienrückkauf/Immobilien
Godewind Immobilien AG beschließt Aktienrückkaufprogramm

14.01.2020 / 18:31 CET/CEST
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(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 (MAR)

Godewind Immobilien AG beschließt Aktienrückkaufprogramm

Frankfurt am Main, den 14. Januar 2020 - Der Vorstand der Godewind
Immobilien AG, Frankfurt am Main (ISIN DE000A2G8XX3) ("Gesellschaft"), hat
heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, ein
Aktienrückkaufprogramm aufzulegen und durchzuführen. Im Rahmen dieses
Aktienrückkaufprogramms sollen bis zu 1.762.500 Aktien der Gesellschaft (das
entspricht rund 1,62 % des Grundkapitals) zurückgekauft werden. Das maximale
Volumen des Aktienrückkaufprogramms (Anschaffungskosten ohne
Erwerbsnebenkosten) beträgt insgesamt ca. EUR 8,46 Mio. (auf Basis des
Schlusskurses vom 14. Januar 2020 in Höhe von EUR 4,80). Der Rückkauf wird
ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter
Wertpapierbörse (XETRA) erfolgen.

Mit dem Rückkaufprogramm macht die Gesellschaft teilweise von der durch die
ordentliche Hauptversammlung am 6. August 2019 erteilten Ermächtigung
Gebrauch, nach der bis zum 5. August 2024 Aktien in Höhe von bis zu
insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser
Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung
bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft erworben werden dürfen. Der
Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf bei einem Erwerb über die
Börse den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer
Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) nicht mehr als 10 % überschreiten und nicht um mehr als 10
% unterschreiten. Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft hält bereits 1.500.000 eigene Aktien.

Für die Verwendung der zurückgekauften Aktien kommen alle nach der
Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. August 2019 zulässigen
Zwecke in Betracht, einschließlich der Veräußerung unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre (a) gegen Barzahlung, sofern der Preis, zu dem
die Aktien veräußert werden, den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft im
XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) nicht wesentlich
unterschreitet, und (b) gegen Sachleistung; die Aktien können auch
eingezogen werden.

Der Rückkauf wird in einem Zeitraum vom 16. Januar 2020 (erster möglicher
Erwerbstag) bis zum 30. April 2020 (letzter möglicher Erwerbstag)
durchgeführt werden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, das
Aktienrückkaufprogramm jederzeit zu unterbrechen, einzustellen oder nach
Ablauf des letzten möglichen Erwerbstags aufgrund einer neuen
Beschlussfassung und entsprechender Ankündigung auch darüber hinaus
fortzusetzen.

Der Aktienrückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts abgewickelt, das
seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig
und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das beauftragte
Kreditinstitut hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, die
Rückkäufe in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Ermächtigung der
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. August 2019, der sog. "Safe
Harbour"-Regelungen
gemäß Art. 5 Abs. 1 und 3 MAR in Verbindung mit Art. 2 bis Art. 4 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 ("Delegierte VO")
abzuwickeln.


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Godewind Immobilien AG
                   Taunusanlage 8
                   60329 Frankfurt am Main
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0) 69 2713973213
   E-Mail:         g.janssen@godewind-ag.com
   ISIN:           DE000A2G8XX3
   WKN:            A2G8XX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange
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