Korrektur der Veröffentlichung vom 18.09.2019, 17:44 Uhr CET/CEST - Gerry Weber
International AG: Fünf von sechs Gläubigergruppen stimmen mit großer Mehrheit
Insolvenzplan zu

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DGAP-Ad-hoc: Gerry Weber International AG / Schlagwort(e): Insolvenz
Korrektur der Veröffentlichung vom 18.09.2019, 17:44 Uhr CET/CEST - Gerry
Weber International AG: Fünf von sechs Gläubigergruppen stimmen mit großer
Mehrheit Insolvenzplan zu

18.09.2019 / 18:42 CET/CEST
Korrektur einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation (Ad-hoc Mitteilung) gemäß Artikel
17 MAR

Fünf von sechs Gläubigergruppen stimmen mit großer Mehrheit Insolvenzplan
für die GERRY WEBER International AG zu

(Bielefeld, 18. September 2019) Im Rahmen der Gläubigerversammlung haben
heute fünf von sechs Gläubigergruppen der GERRY WEBER International AG (GWI)
mit großer Mehrheit für den Insolvenzplan gestimmt. Lediglich die Gruppe der
Aktionäre hat sich gegen den Insolvenzplan ausgesprochen. Dabei kann das
Insolvenzgericht die fehlende Zustimmung der Aktionäre gemäß § 245
Insolvenzordnung aufheben und ersetzen (Obstruktionsverbot). Darüber hinaus
hat ein Gläubiger einen Antrag auf Minderheitenschutz nach § 251 InsO
gestellt und argumentiert, dass er durch den Insolvenzplan voraussichtlich
schlechter gestellt würde als ohne den Insolvenzplan (Hinweis: in der
vorherigen Veröffentlichung von 17.44 Uhr stand fälschlicher Weise "mit dem
Insolvenzplan"). Vorbehaltlich der weiter erforderlichen
insolvenzgerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans - die nach Eintritt
der im Insolvenzplan vorgesehenen aufschiebenden Bedingungen erteilt werden
kann - und entsprechenden Eintragungen im Handelsregister wird das
Grundkapital der GWI von derzeit 45.895.960 Euro auf 8.733 Euro herabgesetzt
und anschließend eine Kapitalerhöhung auf 1.025.000 Euro vorgenommen. Die
neuen Aktien sollen danach vollständig von den von Robus Capital Management
Ltd. und Whitebox Advisors LLP verwalteten Fonds gezeichnet werden. Auch die
nach dem Kapitalschnitt verbleibenden Altaktien werden an diese Fonds
übertragen, die damit alleinige Eigentümer der GWI werden. Auf Grund dieser
Maßnahmen sollen die bestehenden Aktionäre aus der Gesellschaft ausscheiden.

Das Insolvenzgericht wird im Rahmen des Verfahrens zur Planbestätigung auch
über den Antrag auf Minderheitenschutz entscheiden. Die GWI geht davon aus,
dass der Minderheitsschutzantrag keine Aussicht auf Erfolg hat und rechnet
mit einer Aufhebung des Insolvenzverfahrens noch in diesem Jahr.

Der Vorstand

Mitteilende Person:
Florian Frank
Mitglied des Vorstands
Tel.: +49 5201 185-140
ir@gerryweber.com


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