GERRY WEBER International AG: Gericht legt Insolvenzplan zur Einsicht nieder und beraumt
Erörterungs- und Abstimmungstermin an

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Insolvenz/Kapitalrestrukturierung
GERRY WEBER International AG: Gericht legt Insolvenzplan zur Einsicht nieder
und beraumt Erörterungs- und Abstimmungstermin an

23.08.2019 / 09:14
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PRESSEMITTEILUNG

GERRY WEBER International AG: Gericht legt Insolvenzplan
zur Einsicht nieder und beraumt Erörterungs- und Abstimmungstermin an

- Gläubiger sollen am 18. September 2019 über finanzielle Sanierung des
Modeherstellers abstimmen

- Innovatives Konzept zur Gläubigerbefriedigung sieht weit
überdurch-schnittliche Quoten von teilweise mehr als 50 % auf die
Forderungen vor


Halle/Westfalen, 23. August 2019 - In den Insolvenzverfahren in
Eigenverwaltung der GERRY WEBER International AG (GWI) sowie der GERRY WEBER
Retail GmbH & Co. KG (GWR) sind die von den Gesellschaften eingereichten
Insolvenzpläne vom Amtsgericht Bielefeld (Insolvenzgericht) gemäß § 234
Insolvenzordnung (InsO) niedergelegt worden. Das bedeutet, dass der
jeweilige Plan nach abgeschlossener Vorprüfung durch das Gericht jetzt von
den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden kann. Den Insolvenzgläubigern
werden die Insolvenzpläne inklusive aller Anlagen auch digital zur Verfügung
gestellt.

Das Gericht hat gemäß § 235 InsO eine Gläubigerversammlung
(Erörterungs- und
Abstimmungstermin), die über die Annahme des Plans der GWI entscheiden soll,
für den 18. September 2019 um 13:30 Uhr in Bielefeld anberaumt. Am gleichen
Tag bereits um 10:00 Uhr findet der Erörterungs- und Abstimmungstermin zum
Insolvenzplan der Tochtergesellschaft GWR statt, die ebenfalls über einen
Insolvenzplan saniert werden soll.

Der Insolvenzplan der GWI bildet die Grundlage für die finanzielle Sanierung
der GERRY WEBER Gruppe. Er beruht auf der Investmentvereinbarung, den die
GWI am 15. Juli 2019 mit Zustimmung des Sachwalters, Rechtsanwalt Stefan
Meyer, mit von Robus Capital Management Ltd. und Whitebox Advisors LLP
verwalteten Fonds geschlossen hat.

Der Insolvenzplan der GWI sieht vor, dass die Gläubiger der GWI in sechs
Gruppen aufgeteilt werden, um ihren individuellen Bedürfnissen bestmöglich
gerecht zu werden. Auch die Aktionäre der GWI sind in einer eigenen Gruppe
vorgesehen und werden an der Abstimmung über den Insolvenzplan beteiligt.
Nähere Details hierzu werden im elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlicht.

Den unterschiedlichen Interessenlagen der Gläubiger soll durch
differenzierte Angebote Rechnung getragen werden. Die Höhe der jeweiligen
Insolvenzquote setzt sich - je nach Gruppe unterschiedlich - aus
verschiedenen Bausteinen zusammen, zum Beispiel aus einer festen Barquote
von 12,0 %, zusätzlichen Mitteln aus künftigen Desinvestments der
Gesellschaft (Logistik-Zentrum Ravenna Park, Restbeteiligung an HALLHUBER)
oder aus dem Bezug von wertaufholenden Finanzinstrumenten wie Anleihen und
Wandelschuldverschreibungen.

Kleinere Gläubiger mit Forderungen bis 2.500 Euro sowie Arbeitnehmer der
Gesellschaft erhalten eine erhöhte feste Barquote von 27,0 % sowie
zusätzliche Quoten (aber keine Finanzinstrumente), die zu einer Gesamtquote
von nahezu 50 % für diese Gläubigergruppe führen könnten.

Für die Altaktionäre der GWI ist aus insolvenzrechtlichen Gründen keine
Quotenbefriedigung möglich.

In der Summe reichen die kalkulatorischen und damit unverbindlichen
Befriedigungsquoten von rund 32 % bis zu mehr als 50 % der jeweiligen
Forderungen.

Diejenigen Gläubiger, die Optionen zur frühzeitigeren Quotenzahlung wählen,
erhalten niedrigere Befriedigungsquoten als diejenigen Gläubiger, die ihre
Forderungen länger im Unternehmen belassen. Damit wird in jeder Variante
eine für Insolvenzverfahren deutlich überdurchschnittliche
Insolvenzbefriedigung erwartet. Gläubigern mit Forderungen von mehr als
2.500 Euro werden neben der Barquote mittels Optionsausübungsmöglichkeit
Kapitalmarktinstrumente in Form von festverzinslichen Anleihen (straight
bonds) und für Großgläubiger auch Wandelschuldverschreibungen (convertible
bonds) angeboten. Durch die Optionsausübung zugunsten der
Wandelschuldverschreibung und die spätere Wandlung in Aktien haben diese
Gläubiger im Rahmen einer erfolgreichen Restrukturierung und entsprechender
Entwicklung der Aktienkurse sogar die Chance auf vollständiger Befriedigung
ihrer Ansprüche.

Robus und Whitebox haben sich verpflichtet, bis zu 49,2 Mio. Euro zur
Verfügung zu stellen, die der Finanzierung der Insolvenzquoten in beiden
Insolvenzplänen und der Betriebsmittelfinanzierung der GERRY WEBER Gruppe
dienen. Zur Herstellung einer wieder soliden Kapitalbasis ist die
Herabsetzung des Grundkapitals der GWI AG von derzeit 45.895.960 Euro auf
8.733 Euro (sanierender Kapitalschnitt) sowie eine anschließende
Kapitalerhöhung auf 1.025.000 Euro vorgesehen. Die neuen Aktien sollen
vollständig von den von Robus und Whitebox verwalteten Fonds gezeichnet
werden. Auch die nach dem Kapitalschnitt verbleibenden Altaktien werden an
die Fonds übertragen, die damit im ersten Schritt alleiniger Eigentümer der
GWI AG werden. Auf Basis bedingter Kapitalerhöhungsmaßnahmen im
Insolvenzplan sollen zu einem späteren Zeitpunkt auch jene Gläubiger der
GWI, die Wandelschuldverschreibungen gewählt haben, bis zu maximal 70 % und
das Management der GERRY WEBER Gruppe bis zu maximal 10 % am Aktienkapital
beteiligt werden.

Die bereits 2018 eingeleitete operative Sanierung und Neuausrichtung von
GERRY WEBER wird weiterhin mit Hochdruck vorangetrieben.

Die Bestätigung des Insolvenzplans der GWI steht unter dem Vorbehalt
marktüblicher Bedingungen wie etwa kartellrechtlicher und steuerlicher
Freigaben sowie der Annahme des separaten Insolvenzplans für die
Tochtergesellschaft GWR durch deren Gläubiger. Ziel ist, beide
Insolvenzverfahren spätestens zum Jahresende 2019 zu beenden.

Dr. Christian Gerloff, Generalbevollmächtigter der GWI: "Der Insolvenzplan
für die GERRY WEBER International AG ist ein innovativer Ansatz für
Insolvenzverfahren dieser Größenordnung in Deutschland. Das Konzept
berücksichtigt, dass Gläubiger je nach Größe und Art ihrer Forderungen
unterschiedliche Bedürfnisse haben, gerade was die Verbindlichkeit und
Zeitnähe einer Quotenzahlung betrifft."

Sachwalter Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH: "Ich bin
überzeugt, dass dieser kreative und maßgeschneiderte Insolvenzplan den
konkreten, durchaus differierenden Gläubigerinteressen von GERRY WEBER in
optimaler Weise gerecht wird. Zudem wird in beiden Verfahren eine erfreulich
hohe Quote den Gläubigern angeboten werden können. Gemeinsam mit dem
Management und den eingesetzten Beratern, die allesamt zeitlich wie
inhaltlich einen hervorragenden Job gemacht haben, kann nunmehr dieses
komplexe Konzept auf Basis der eingereichten Insolvenzpläne den Gläubigern
zur Abstimmung vorgelegt werden. Mit der Annahme der Insolvenzpläne wäre der
Durchbruch für eine nachhaltige Sanierung von GERRY WEBER geschafft."

Zum Hintergrund
Die GERRY WEBER International AG befindet sich seit dem 25. Januar 2019 im
Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Am 1. April wurde das Verfahren
eröffnet. Bei der Tochtergesellschaft GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG wurde
das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung am 1. Mai 2019 eröffnet. Das
Insolvenzgericht hat in beiden Fällen Rechtsanwalt Stefan Meyer von der
PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum Sachwalter bestellt. Dem Vorstand der GERRY
WEBER International AG mit Johannes Ehling (Vorstandssprecher sowie Chief
Sales Officer und Chief Digital Officer), Florian Frank (Chief Restructuring
Officer) und Urun Gursu (Chief Product Officer) steht der in der Modebranche
erfahrene Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff (Gerloff Liebler Rechtsanwälte,
München) als Generalbevollmächtigter zur Seite.

Über die GERRY WEBER Gruppe
Die GERRY WEBER International AG mit Sitz in Halle/Westfalen ist ein
international operierender Konzern, der drei starke Markenfamilien unter
einem Dach vereint: GERRY WEBER, TAIFUN und SAMOON. Darüber hinaus hält
GERRY WEBER eine nicht-strategische Beteiligung in Höhe von 12% an der
HALLHUBER GmbH.


Pressekontakt GERRY WEBER:
Lucia Mathée / Gundolf Moritz
MATHEE GmbH / Mirnock Consulting GmbH
Tel: +49 6227 73 2772
Mail: gmoritz@mirnock-consulting.de

Frank Elsner
Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH
Tel: +49 5404 91 92 0
Mail: office@elsner-kommunikation.de

Pressekontakt PLUTA:
relatio PR
Patrick Sutter / Vanessa Herzog
Tel: +49 89 210257 22
Mail: pluta@relatio-pr.de


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