Gerry Weber International AG: Fünf von sechs Gläubigergruppen stimmen mit großer Mehrheit Insolvenzplan zu
DGAP-Ad-hoc: Gerry Weber International AG / Schlagwort(e): Insolvenz
Korrektur der Veröffentlichung vom 18.09.2019, 17:44 Uhr CET/CEST - Gerry Weber
International AG: Fünf von sechs Gläubigergruppen stimmen mit großer Mehrheit
Insolvenzplan zu
18.09.2019 / 18:42 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation (Ad-hoc Mitteilung) gemäß Artikel 17
MAR
Fünf von sechs Gläubigergruppen stimmen mit großer Mehrheit Insolvenzplan für
die GERRY WEBER International AG zu
(Bielefeld, 18. September 2019) Im Rahmen der Gläubigerversammlung haben heute
fünf von sechs Gläubigergruppen der GERRY WEBER International AG (GWI) mit
großer Mehrheit für den Insolvenzplan gestimmt. Lediglich die Gruppe der
Aktionäre hat sich gegen den Insolvenzplan ausgesprochen. Dabei kann das
Insolvenzgericht die fehlende Zustimmung der Aktionäre gemäß § 245
Insolvenzordnung aufheben und ersetzen (Obstruktionsverbot). Darüber hinaus hat
ein Gläubiger einen Antrag auf Minderheitenschutz nach § 251 InsO gestellt und
argumentiert, dass er durch den Insolvenzplan voraussichtlich schlechter
gestellt würde als ohne den Insolvenzplan (Hinweis: in der vorherigen
Veröffentlichung von 17.44 Uhr stand fälschlicher Weise "mit dem
Insolvenzplan"). Vorbehaltlich der weiter erforderlichen insolvenzgerichtlichen
Bestätigung des Insolvenzplans - die nach Eintritt der im Insolvenzplan
vorgesehenen aufschiebenden Bedingungen erteilt werden kann - und
entsprechenden Eintragungen im Handelsregister wird das Grundkapital der GWI
von derzeit 45.895.960 Euro auf 8.733 Euro herabgesetzt und anschließend eine
Kapitalerhöhung auf 1.025.000 Euro vorgenommen. Die neuen Aktien sollen danach
vollständig von den von Robus Capital Management Ltd. und Whitebox Advisors LLP
verwalteten Fonds gezeichnet werden. Auch die nach dem Kapitalschnitt
verbleibenden Altaktien werden an diese Fonds übertragen, die damit alleinige
Eigentümer der GWI werden. Auf Grund dieser Maßnahmen sollen die bestehenden
Aktionäre aus der Gesellschaft ausscheiden.
Das Insolvenzgericht wird im Rahmen des Verfahrens zur Planbestätigung auch
über den Antrag auf Minderheitenschutz entscheiden. Die GWI geht davon aus,
dass der Minderheitsschutzantrag keine Aussicht auf Erfolg hat und rechnet mit
einer Aufhebung des Insolvenzverfahrens noch in diesem Jahr.
Der Vorstand
Mitteilende Person:
Florian Frank
Mitglied des Vorstands
Tel.: +49 5201 185-140
ir@gerryweber.com
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