Rapperswil-Jona (awp) - Die Geberit-Aktionäre dürfen nicht persönlich an der ordentlichen Generalversammlung am 1. April teilnehmen. Aufgrund der Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung des Coronavirus hat der Verwaltungsrat entschieden, dass die Aktionärinnen und Aktionäre ihre Rechte an der Generalversammlung ausschliesslich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können, wie es am Mittwoch heisst.

Diese Massnahme ermögliche es, die Generalversammlung trotz der aktuellen Situation wie geplant durchzuführen. Aktionäre, die während der Generalversammlung eine Frage stellen möchten, können dies im Voraus per E-Mail tun.

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