BAUTZEN (dpa-AFX) - Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat in einem Eilverfahren den Weiterbau der Gaspipeline Eugal auf einem 54 Kilometer langen Teilstück in den Landkreisen Mittelsachen und Erzgebirgskreis erlaubt. Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen, der die Errichtung und den Betrieb auf dem Abschnitt genehmigt hatte, sei voraussichtlich rechtmäßig, begründete das OVG am Freitag seine Entscheidung (Az.: 4 B 397/18 und 4 B 401/18).

Unter anderem hatten zwei Grundstückseigentümer sowie die Betreiberin von Windenergieanlagen im Windpark Dörnthal/Voigtsdorf einen Baustopp beantragt, bis über ihre Klagen entschieden ist. Dies lehnte das OVG jedoch ab. Aus dem Vortrag der Antragsteller ergebe sich weder, dass der Planfeststellungsbehörde bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Fehler unterlaufen seien, noch dass der Planfeststellungsbeschluss gegen materielles Recht verstoße, hieß es zur Begründung. Die Beschlüsse des OVG sind nicht anfechtbar.

Die Gaspipeline Eugal soll auf 485 Kilometern von Greifswald bis zur tschechischen Grenze verlaufen - weitgehend parallel zur bereits bestehenden Opal-Pipeline. Sie soll den Weitertransport von Erdgas aus der umstrittenen Ostseepipeline Nord Stream 2 sicherstellen. Im August hatte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe den Planfeststellungsbeschluss an die Bau- und Betreibergesellschaft Gascade, einer Tochter von BASF und der russischen Gazprom, übergeben. Die Kosten werden auf drei Milliarden Euro geschätzt./jan/DP/mis