05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: freenet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung    
freenet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2019  
in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG           
                                                                               
09.04.2019 / 15:04                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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freenet AG Büdelsdorf ISIN: DE000A0Z2ZZ5                                       
WKN: A0Z2ZZ Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019                   
                                                                               
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den 16.
Mai 2019, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), in der Messe Hamburg, Messehalle 
A4, Eingang Mitte, Raum Chicago, Messeplatz 1, 20357 Hamburg, stattfindenden   
ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.                                      
Tagesordnung                                                                   
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten               
Konzernabschlusses sowie der Lageberichte (einschließlich der                  
nichtfinanziellen Erklärungen) für die freenet AG und den Konzern, des         
Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu      
den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches für   
das Geschäftsjahr 2018                                                         
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und        
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine   
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.                    
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns                      
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten                  
Jahresabschluss der freenet AG zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen             
Bilanzgewinn in Höhe von Euro 566.757.909,27 wie folgt zu verwenden:           
                                                                               
Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,65 je dividendenberechtigter           
Stückaktie, d.h. Euro 211.218.176,40 als Gesamtbetrag der Dividende, und       
Vortrag des Restbetrags in Höhe von Euro 355.539.732,87 auf neue Rechnung.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Gesamtbetrag der Dividende Euro 211.218.176,40                                 
                                                                               
Vortrag auf neue Rechnung Euro 355.539.732,87                                  
                                                                               
Bilanzgewinn Euro 566.757.909,27                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 50.000 eigenen Aktien, die   
zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses                            
durch den Vorstand mittelbar von der Gesellschaft gehalten wurden und die      
gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht dividendenberechtigt                     
sind. Sollte sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2018                      
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern,         
wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag      
unterbreitet, der unverändert eine Dividende von                               
Euro 1,65 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie entsprechend angepasste   
Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag                       
vorsieht.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten    
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,                     
d.h. am 21. Mai 2019, fällig.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der       
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018                                        
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018              
amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum     
Entlastung zu erteilen.                                                        
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der   
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018                                        
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018              
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen          
Zeitraum Entlastung zu erteilen.                                               
                                                                               
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und               
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für       
eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und           
sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte des Geschäftsjahres 2019        
sowie des Geschäftsjahres 2020 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2020      
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des                     
Prüfungsausschusses - vor,                                                     
                                                                               
die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt     
am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das                
Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht    
des Zwischenfinanzberichts (Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte) des        
Geschäftsjahres 2019 und des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2020 zu       
bestellen, wenn und soweit solche Zwischenfinanzberichte vor der               
ordentlichen Hauptversammlung 2020 aufgestellt werden und einer prüferischen   
Durchsicht unterzogen werden sollen.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; VERÖFFENTLICHUNGEN AUF DER INTERNETSEITE DER  
GESELLSCHAFT                                                                   
                                                                               
                                                                               
Der gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, der festgestellte  
Jahresabschluss und der Lagebericht der freenet                                
AG für das Geschäftsjahr 2018, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den    
Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch                    
(HGB), der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die   
Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung                          
der Hauptversammlung an bis zum Abschluss der Hauptversammlung über die        
Internetseite unserer Gesellschaft unter                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der freenet AG  
zugänglich gemacht.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sämtliche vorgenannten Unterlagen liegen ferner vom Zeitpunkt der Einberufung  
der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen                                 
der Gesellschaft (Hollerstraße 126, 24782 Büdelsdorf; Deelbögenkamp 4c, 22297  
Hamburg) zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird                                  
jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen     
übersandt.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch die weiteren in § 124a AktG genannten Informationen und Unterlagen sind   
auf der Internetseite der Gesellschaft unter                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zugänglich.                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der 
Gesellschaft Euro 128.061.016, eingeteilt in                                   
128.061.016 auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien), die jeweils eine      
Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                     
der freenet AG im Sinne von § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz   
(WpHG) zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung                      
beläuft sich auf 128.061.016. In dieser Gesamtzahl enthalten sind auch 50.000  
zu diesem Zeitpunkt gehaltene eigene Aktien,                                   
aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES 
STIMMRECHTS                                                                    
                                                                               
                                                                               
Eintragung im Aktienregister                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im       
Aktienregister eingetragen ist. Zur Teilnahme an                               
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind daher nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung                          
im Aktienregister eingetragen sind und die sich ferner rechtzeitig angemeldet  
haben. Für die Umschreibung von Aktien im Aktienregister                       
siehe unten den Abschnitt "Freie Verfügbarkeit und technisch maßgeblicher      
Bestandsstichtag".                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anmeldung                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung von Stimmrechten sind   
ferner nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die                                
sich spätestens bis zum Ablauf des 9. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) bei der       
Gesellschaft unter der folgenden Adresse                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hauptversammlung freenet AG                                                    
                                                                               
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH                                          
                                                                               
Postfach 57 03 64                                                              
                                                                               
22772 Hamburg                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per E-Mail: hv@freenet.ag                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder unter Nutzung des passwortgeschützten Online-Service zur Hauptversammlung 
elektronisch auf der Internetseite                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
anmelden.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach rechtzeitigem Zugang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten  
für die Hauptversammlung übersandt. Anders als                                 
die Anmeldung ist die Eintrittskarte keine Teilnahmevoraussetzung, sondern     
dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an                               
den Einlasskontrollen zur Hauptversammlung.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen sowie Personen, Institute und          
Unternehmen, die diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder                           
§ 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellt sind, können  
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören,                            
als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund    
einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Online-Service                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Online-Service steht Aktionären auf der Internetseite                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
nach Eingabe der Aktionärsnummer und eines zugehörigen individuellen           
Zugangspassworts zur Verfügung. Die für die Registrierung                      
zum Online-Service erforderliche Aktionärsnummer und das Zugangspasswort werden
mit den weiteren Unterlagen an die Aktionäre                                   
übersendet. Aktionäre, die sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für
den elektronischen Versand der Einladung zur                                   
Hauptversammlung registriert haben, verwenden anstelle des individuellen       
Zugangspassworts ihr selbst gewähltes Zugangspasswort.                         
Weitere Hinweise zum Registrierungsverfahren finden sich auf dem zusammen mit  
dem Einladungsschreiben übersandten Formular                                   
sowie auf der oben genannten Internetseite. Nach erfolgter rechtzeitiger       
Anmeldung zur Hauptversammlung steht der Online-Service                        
für Änderungen der Eintrittskartenbestellung, Briefwahl oder Vollmachts- und   
Weisungserteilung zur Verfügung.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei Anmeldungen zur Hauptversammlung durch Kreditinstitute,                    
Aktionärsvereinigungen sowie Personen, Institute und Unternehmen,              
die diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125  
Abs. 5 AktG gleichgestellt sind, gelten Besonderheiten                         
in Bezug auf die Nutzung unseres Online-Service. Einzelheiten können der oben  
genannten Internetseite entnommen werden.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Freie Verfügbarkeit und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Die
Aktionäre können über ihre Aktien daher auch                                   
nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist  
allein der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister                       
eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand entsprechen, der 
sich auf der Grundlage der Umschreibungsanträge                                
ergibt, die der Gesellschaft bis zum letzten Tag der Anmeldung zugegangen sind.
Anträge zur Umschreibung des Aktienregisters,                                  
die in der Zeit vom 10. Mai 2019 bis 16. Mai 2019 (jeweils einschließlich)     
eingehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung                    
ab dem 17. Mai 2019 verarbeitet und berücksichtigt. Technisch maßgeblicher     
Bestandsstichtag (sogenanntes Technical Record                                 
Date) ist daher der 9. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ).                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person ihrer Wahl, einschließlich des von                                      
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters, zur Ausübung von Stimmrechten
bevollmächtigen. Aktionäre, die eine solche                                    
Vollmacht erteilen möchten, müssen selbst zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt sein. Sie müssen daher am Tag der                                   
Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sein und sich rechtzeitig und   
ordnungsgemäß zur Teilnahme angemeldet haben                                   
(siehe oben die Abschnitte "Eintragung im Aktienregister" und "Anmeldung").    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Erteilung der Vollmacht sowie für deren etwaigen Widerruf und Nachweis 
genügt die Textform, soweit das Gesetz nicht                                   
zwingend eine strengere Form verlangt; § 135 AktG bleibt unberührt. Die        
Eintrittskarte enthält ein Formular, das für die Vollmachtserteilung           
verwendet werden kann. Erfolgt die Vollmachtserteilung an ein Kreditinstitut,  
an eine Aktionärsvereinigung oder an durch §                                   
135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG im      
Hinblick auf die Stimmrechtsausübung gleichgestellte                           
Personen, Institute oder Unternehmen, richten sich die Anforderungen an die    
Vollmacht in Ermangelung besonderer Satzungsregelungen                         
nach den gesetzlichen Regelungen in § 135 AktG, d. h. insbesondere, dass die   
Vollmacht nachprüfbar festgehalten werden muss,                                
sowie nach den Besonderheiten der jeweiligen Bevollmächtigten, die bei dem     
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und ihnen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder 
§ 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs.                                     
5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen dürfen Stimmrechte 
für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren                                 
Inhaber sie aber im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, nur      
aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben,                             
für die die Regelungen über die Vollmachten entsprechend gelten.               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Als Service für unsere teilnahmeberechtigten Aktionäre wird wie bisher         
angeboten, sich durch einen von der Gesellschaft benannten                     
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diesem       
Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht und                            
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden; andere              
Aktionärsrechte können vom Stimmrechtsvertreter jedoch nicht                   
ausgeübt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß      
abzustimmen. Es ist jedoch zu beachten, dass der                               
Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung        
Weisungen zu Verfahrensanträgen oder zu erstmals in                            
der Hauptversammlung gestellten Anträgen oder Wahlvorschlägen entgegennehmen   
kann. Er kann das Stimmrecht nur zu denjenigen                                 
Tagesordnungspunkten ausüben, zu denen er von den Aktionären Weisungen erhalten
hat. Wird über Tagesordnungspunkte, Anträge                                    
oder Wahlvorschläge abgestimmt, zu denen dem Stimmrechtsvertreter keine        
Weisungen vorliegen, so wird er sich dazu jeweils                              
der Stimme enthalten.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten                  
Stimmrechtsvertreter müssen bis zum 15. Mai 2019, 24:00 Uhr                    
(MESZ) - unter Nennung der Person des Erklärenden - schriftlich, per E-Mail    
oder anderweitig in Textform unter folgender Adresse                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hauptversammlung freenet AG                                                    
                                                                               
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH                                          
                                                                               
Postfach 57 03 64                                                              
                                                                               
22772 Hamburg                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per E-Mail: hv@freenet.ag                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per Online-Service auf der Internetseite                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugegangen sein.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmacht und Weisungen können in der vorstehend angegebenen Form eingehend bis
15. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) auch widerrufen                                 
oder geändert werden. Bei widersprechenden Vollmachten und Weisungen bzw.      
Widerrufen oder Änderungen gilt jeweils die zuletzt                            
rechtzeitig bei der Gesellschaft eingegangene Vollmacht und Weisung bzw. ihr   
Widerruf oder ihre Änderung.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der               
Bevollmächtigung können in einer der vorstehend angegebenen                    
Formen übermittelt werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch durch   
Vorlage der Vollmacht, die auch die Person des                                 
Erklärenden benennt, bei persönlichem Erscheinen des Bevollmächtigten erbracht 
werden.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung ihre Rechte in der              
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen                
gilt als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht und etwaiger Weisungen.      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre auch 
zusammen mit der Eintrittskarte.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BRIEFWAHL                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können unter den nachstehenden Voraussetzungen ihre Stimmen unter    
Verwendung des hierfür auf der Eintrittskarte                                  
enthaltenen Briefwahlformulars auch schriftlich oder im Wege der elektronischen
Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung                            
teilzunehmen (Briefwahl). Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist auch       
möglich über den Online-Service unter der oben genannten                       
Internetseite.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind gemäß § 13 Abs. 1 der  
Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre                              
berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind 
und sich rechtzeitig bei der Gesellschaft zur                                  
Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben (siehe oben die Abschnitte  
"Eintragung im Aktienregister" und "Anmeldung").                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Briefwahlstimmen können der Gesellschaft schriftlich oder im Wege              
elektronischer Kommunikation unter der Anschrift                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hauptversammlung freenet AG                                                    
                                                                               
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH                                          
                                                                               
Postfach 57 03 64                                                              
                                                                               
22772 Hamburg                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per E-Mail: hv@freenet.ag                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder über den Online-Service auf der Internetseite                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bis zum 15. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) übermittelt und auch widerrufen werden. 
Bei widersprechenden Briefwahlstimmen bzw.                                     
Widerrufen oder Änderungen gilt die zuletzt rechtzeitig bei der Gesellschaft   
eingegangene Briefwahlstimme bzw. ihr Widerruf                                 
oder ihre Änderung.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der 
Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten                      
teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so ist dies möglich, gilt    
aber als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten                          
Stimmabgabe für die betreffenden Aktien.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
HINWEISE ZUR NUTZUNG DES ONLINE-SERVICE BEI STIMMABGABE DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE  
ODER DURCH BRIEFWAHL                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung zur Hauptversammlung steht den          
Aktionären der Online-Service für Änderungen der Vollmachts-                   
und Weisungserteilung sowie der Briefwahl bis zum 15. Mai 2019, 24:00 Uhr      
(MESZ) zur Verfügung. Bei Nutzung des Online-Service                           
zur Hauptversammlung können keine Weisungen erteilt und keine Briefwahlstimmen 
abgeben werden zu etwaigen Abstimmungen über                                   
eventuelle Verfahrensanträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige        
Anträge, soweit diese nicht im Vorfeld der Hauptversammlung                    
nach den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich bzw. bekannt gemacht worden sind 
oder erst in der Hauptversammlung vorgebracht                                  
werden. Ebenso kann der Online-Service nicht für Wortmeldungen oder Fragen zur 
bzw. in der Hauptversammlung genutzt werden                                    
und es können keine Anträge gestellt und keine Widersprüche gegen              
Hauptversammlungsbeschlüsse abgegeben werden.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei Anmeldungen zur Hauptversammlung durch Kreditinstitute,                    
Aktionärsvereinigungen sowie Personen, Institute und Unternehmen,              
die diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125  
Abs. 5 AktG gleichgestellt sind, gelten Besonderheiten                         
in Bezug auf die Nutzung des Online-Service. Einzelheiten können der oben      
genannten Internetseite entnommen werden.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Hinweise finden sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben      
übersandten Anmeldeformular sowie auf der oben genannten                       
Internetseite.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ANTRÄGE, WAHLVORSCHLÄGE, AUSKUNFTSRECHTE                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und deren Anteile zusammen   
den anteiligen Betrag von Euro 500.000 erreichen,                              
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und im         
Bundesanzeiger und im Internet unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine  
Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen                              
muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 15. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ)      
schriftlich unter der Adresse                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
freenet AG                                                                     
                                                                               
Vorstand                                                                       
                                                                               
HV-Management                                                                  
                                                                               
Hollerstraße 126                                                               
                                                                               
24782 Büdelsdorf                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des Antragstellers mit            
qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz                 
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
hv@freenet.ag                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugegangen sein. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer      
ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der                              
gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von 90 Tagen (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs.
1 Satz 3 sowie § 70 AktG) vor dem Tag des                                      
Zugangs des Verlangens sind und diese bis zur Entscheidung über den Antrag     
halten.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Veröffentlichung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären vor der  
Hauptversammlung (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG)                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge von im Aktienregister eingetragenen Aktionären zu bestimmten      
Punkten der Tagesordnung und Vorschläge solcher                                
Aktionäre zur Wahl des Abschlussprüfers werden einschließlich des Namens des   
Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen                                   
Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge müssen begründet werden. Ein Gegenantrag braucht von der          
Gesellschaft nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn                          
einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG vorliegt. Die   
Begründung braucht dann nicht zugänglich gemacht                               
zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers brauchen nicht begründet zu       
werden. Ein Wahlvorschlag braucht von der Gesellschaft                         
allerdings dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der             
Ausschlusstatbestände nach §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 Satz                      
1 AktG vorliegt. Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers werden auch dann 
nicht zugänglich gemacht, wenn sie den Namen,                                  
den ausgeübten Beruf oder den Wohnort der vorgeschlagenen Person nicht         
enthalten. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen für                           
das Zugänglichmachen von Gegenanträgen entsprechend.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem    
bestimmten Tagesordnungspunkt sowie etwaige Wahlvorschläge                     
müssen der Gesellschaft bis zum 1. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Sie sind
ausschließlich zu richten an:                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
freenet AG                                                                     
                                                                               
Vorstand                                                                       
                                                                               
HV-Management                                                                  
                                                                               
Hollerstraße 126                                                               
                                                                               
24782 Büdelsdorf                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per Telefax: +49 (0) 4331 8373100                                         
                                                                               
oder per E-Mail: hv@freenet.ag                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anderweitig adressierte oder verspätet zugegangene Anträge werden nicht        
berücksichtigt.                                                                
                                                                               
                                                                               
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie auf 
Verlangen von Aktionären vor der Hauptversammlung                              
veröffentlicht worden sind, in der Hauptversammlung nur berücksichtigt werden  
können, wenn sie dort mündlich gestellt werden.                                
Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne vorherige Übermittlung an die       
Gesellschaft während der Hauptversammlung Gegenanträge                         
zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen oder Wahlvorschläge zu    
machen, bleibt unberührt.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auskunftsrecht der Aktionäre (§ 131 Abs. 1 AktG)                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft                                 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht                              
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der     
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie                            
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen         
Unternehmen (§ 131 Abs. 1 AktG). Unter bestimmten Voraussetzungen              
darf der Vorstand die Auskunft verweigern (§ 131 Abs. 3 AktG).                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach § 15 Abs. 4 der Satzung kann das Frage- und Rederecht in der              
Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter zeitlich angemessen              
beschränkt werden.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen zu Aktionärsrechten                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2,   
126, 127, 131 AktG sowie zu Einschränkungen dieser                             
Rechte finden sich unter der Internetadresse                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Datenschutz                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre finden sich in der Anlage zu dieser
Einberufung.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Büdelsdorf, im April 2019                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
freenet AG                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die freenet AG, Hollerstraße 126, 24782 Büdelsdorf, verarbeitet als            
Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionäre                          
(Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung,     
Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte,                            
Vollmachtempfänger) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der            
Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.             
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der      
Hauptversammlung der freenet AG rechtlich zwingend                             
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) S. 1 lit. c) 
der Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. §§                                    
118 ff. AktG. Die freenet AG erhält die personenbezogenen Daten der Aktionäre  
in der Regel über die Anmeldestelle von dem                                    
Kreditinstitut, das die Aktionäre mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt   
haben (sog. Depotbank).                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die von der freenet AG für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung     
beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen                   
Daten der Aktionäre ausschließlich nach Weisung der freenet AG und nur, soweit 
dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung                        
erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der freenet AG und die Mitarbeiter der      
beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene                   
Daten der Aktionäre haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese 
Daten vertraulich zu behandeln. Ungeachtet                                     
dessen sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die
an der Hauptversammlung teilnehmen (insbesondere                               
das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG), im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter                                    
einsehbar.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die freenet AG löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre im Einklang mit
den gesetzlichen Regelungen, insbesondere                                      
wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung    
oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die                               
Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder                
Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
bestehen.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das Recht, Auskunft 
über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten                                
zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten   
oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen.                         
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu.   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten 
erreichen Aktionäre den Datenschutzbeauftragten                                
der freenet AG unter:                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
freenet AG                                                                     
                                                                               
Datenschutzbeauftragter                                                        
                                                                               
Hollerstraße 126                                                               
                                                                               
24782 Büdelsdorf                                                               
                                                                               
E-Mail: datenschutz@freenet.ag                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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09.04.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: freenet AG                                                        

             Hollerstr. 126                                                    

             24782 Büdelsdorf                                                  

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 40 51306778                                                   

Fax:         +49 4331 8373100                                                  

E-Mail:      hv@freenet.ag                                                     

Internet:    http://www.freenet-group.de                                       

ISIN:        DE000A0Z2ZZ5                                                      

WKN:         A0Z2ZZ                                                            

Börsen:      Auslandsbörse(n) Frankfurt, Berlin, Hamburg, Stuttgart,           
             Düsseldorf, Hannover, München                                     







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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797731  09.04.2019