26.07.2018

Am Abend des Schweizer Nationalfeiertags wird ausnahmsweise von Norden her auf den Pisten 14 oder 16 gelandet. Dies, weil der Flugbetrieb in den Anflugschneisen Ost und Süd durch Feuerwerkskörper beeinträchtigt werden könnte.

Wie in jedem Jahr sind auch am diesjährigen 1. August die abendlichen Beschränkungen für An- und Abflüge durch den deutschen Luftraum ausnahmsweise aufgehoben. Landungen erfolgen somit ab 21:00 Uhr bis zum Ende des Flugbetriebs von Norden her auf den Pisten 14 oder 16. Gestartet wird bis 22:00 Uhr nach Westen und Süden, ab 22:00 Uhr nach Norden.

Gemäss Deutscher Verordnung müsste am Mittwochabend ab 21:00 Uhr von Osten her auf der Piste 28 gelandet werden. Nach Rücksprache mit den zuständigen deutschen Stellen wird aus Sicherheitsgründen - wie beispielsweise Irritation der Piloten durch hochfliegende Feuerwerkskörper - am Abend des Schweizer Nationalfeiertages auf diese Regelung verzichtet.

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Flughafen Zürich AG veröffentlichte diesen Inhalt am 26 Juli 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 26 Juli 2018 07:18:04 UTC.

Originaldokumenthttps://www.flughafen-zuerich.ch/unternehmen/medien/news-center/2018/jul/mm-20180726-ausserordentlicher-flugbetrieb?cat=medienmitteilung

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