Zielgesellschaft: First Sensor AG; Bieter: TE Connectivity Sensors Germany Holding AG

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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit
§§ 29 Abs. 1 und 34 des Wertpapier-erwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

TE Connectivity Sensors Germany Holding AG
Ampèrestr. 12-14
64625 Bensheim
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 99155

Zielgesellschaft:

First Sensor AG
Peter-Behrens-Straße 15
12459 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter
HRB 69326
WKN 720190 / ISIN DE0007201907

Am 3. Juni 2019 hat die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG  (die
'Bieterin'), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der TE Connectivity
Ltd. ('TE Connectivity'), entschieden, sämtlichen Aktionären der First
Sensor AG (die 'Gesellschaft') im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche ausstehenden auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE0007201907) (die 'First
Sensor-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 28,25 je
First Sensor-Aktie zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').

Die Bieterin, TE Connectivity und die Gesellschaft haben heute eine
Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) abgeschlossen,
in der die wesentlichen Konditionen des Übernahmeangebots sowie die
wechselseitigen Absichten und das gemeinsame Verständnis der Parteien
niedergelegt sind.

Die Angebotsunterlage, welche die detaillierten Konditionen des
Übernahmeangebots und weiteren Regelungen zu dem Übernahmeangebot enthält,
wird nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht auf der Internetseite der Bieterin unter
http://www.sensor-angebot.de veröffentlicht werden.

Vor dieser Bekanntmachung haben die Bieterin und TE Connectivity
verbindliche Vereinbarungen mit verschiedenen Ankeraktionären der
Gesellschaft geschlossen, die zusammen ca. 67 % des Grundkapitals und der
Stimmrechte an der Gesellschaft halten. Darin haben sich diese Aktionäre
unwiderruflich verpflichtet, das Übernahmeangebot für sämtliche von ihnen
gehaltenen First Sensor-Aktien anzunehmen.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten üblichen
Bedingungen stehen, die voraussichtlich u. a. die Erteilung der
erforderlichen fusionskontrollrechtlichen und sonstigen behördlichen
Freigaben umfassen. Das Übernahmeangebot wird nicht unter der Bedingung des
Erreichens einer Mindestannahmeschwelle stehen.

Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festgelegten
Konditionen abgegeben, wobei sich die Bieterin im Rahmen des rechtlich
Zulässigen vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten
Eckdaten abzuweichen.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die
endgültigen Konditionen des Übernahmeangebots sowie weitere Regelungen zu
dem Übernahmeangebot werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von
Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage
sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden
Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie
wichtige Informationen enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der
Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen des US-
Übernahmerechts veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des
Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem
auszulegen.

Bensheim, 3. Juni 2019

TE Connectivity Sensors Germany Holding AG

Ende der WpÜG-Meldung

Ende der WpÜG-Meldung 

03.06.2019  Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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Notiert: Zielgesellschaft:
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
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