Der Gerichtshof bestätigte ein Urteil, das die Untersagung eines Zusammenschlusses von UPS und dem damaligen Konkurrenten TNT Express durch die EU-Kommission aus dem Jahr 2013 für nichtig erklärt hatte, wie der EuGH am Dienstag mitteilte (AZ: C-265/17). Hintergrund sei ein Verfahrensmangel, die EU-Wettbewerbshüter hätten damals nicht ausreichend die Verteidigungsrechte von UPS beachtet. UPS begrüßte den Richterspruch.

Der US-Konzern will Schadensersatzforderungen gegen die EU-Kommission in einer Höhe von 1,74 Milliarden Euro durchsetzen. Nach dem Veto der EU-Wettbewerbshüter hatte schließlich Konkurrent FedEx den niederländischen TNT-Konzern übernommen.