DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Evonik Industries AG / Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung
Evonik Industries AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien zur Ausgabe im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogrammes

25.03.2019 / 11:59
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Im Zeitraum vom 18. März 2019 bis einschließlich 22. März 2019 hat die Evonik Industries AG insgesamt 71.823 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 05. März 2019 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

Datum Stück Aktien Gewichteter Durchschnittskurs (EUR)

18.03.2019 11.696 25,5284
19.03.2019 19.256 25,4463
20.03.2019 17.008 24,9678
21.03.2019 11.466 24,8713
22.03.2019 12.397 24,6913

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 07. März 2019 bis einschließlich 22. März 2019 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 279.262 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Evonik Industries AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Evonik Industries AG beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Evonik Industries AG veröffentlicht: https://corporate.evonik.de/de/investor-relations/aktie/ mitarbeiter-aktienprogramm/.

Essen, den 25. März 2019

Evonik Industries AG

Der Vorstand



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Evonik Industries AG
Rellinghauser Straße 1-11
45128 Essen
Deutschland
Internet: www.evonik.com

 
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