Reinach (awp) - Evolva hat im Vorfeld der am Berichtstag stattfindenden ausserordentlichen Generalversammlung (aoGV) die finalen Bedingungen für die ordentliche Kapitalerhöhung veröffentlicht. Die neuen Namenaktien werden den bestehenden Aktionären zu einem Bezugspreis von 0,22 CHF pro Aktie angeboten. Durch die Ausgabe von bis zu 296'376'535 neuen Namenaktien will das Unternehmen einen Bruttoerlös von rund 65 Mio CHF erzielen.

Die Aktionäre erhalten pro Anteilsschein ein Bezugsrecht, wie es weiter heisst. Acht Bezugsrechte würden dem Inhaber das Anrecht gewähren, fünf neue Namenaktien zu zeichnen, abhängig von bestimmten für das Bezugsrechtsangebot anwendbaren Beschränkungen.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Antrags des Verwaltungsrates durch die Generalversammlung werden die Bezugsrechte vom 31. Oktober 2017 bis 6. November 2017 an der SIX gehandelt. Vom 31. Oktober 2017 bis am 8. November 2017 werden sie dann ausübbar sein. Aktien, die nicht in der Bezugsrechtsemission verkauft wurden, werden möglicherweise in einem darauffolgenden Angebot platziert, so das Unternehmen.

Die Kotierung und der erste Handelstag der neuen Namenaktien an der SIX werde für den 10. November 2017 erwartet, die Lieferung der neuen Namenaktien gegen Bezahlung des Bezugspreises sei auf den 13. November 2017 angesetzt.

NEUES EIGENKAPITAL VON RUND 80 MIO CHF

Wie bereits angekündigt, beabsichtigt Evolva neues Eigenkapital von insgesamt 80 Mio CHF in zwei separaten Transaktionen aufzunehmen. In einem ersten Schritt hat Evolva bereits vor zwei Wochen eine Privatplatzierung an Pictet und Cologny bekannt gegeben.

Der Bruttoerlös der Privatplatzierung soll sich auf 21,1 Mio CHF belaufen. Pictet und Cologny würden nach dem erfolgreichen Abschluss der Privatplatzierung rund 9,9%, respektive rund 5,3% am Aktienkapital von Evolva halten. Der Vollzug steht unter dem Vorbehalt, dass die Aktionäre an der heutigen aoGV der ordentlichen Kapitalerhöhung zustimmen.

INVESTITIONEN IN FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Ausserdem teilt Evolva mit, zugestimmt zu haben, für einen Zeitraum von 180 Tagen nach dem Vollzug der Bezugsrechtsemission ohne das Einverständnis des Lead Manager des Bezugsrechtsangebot keine zusätzlichen Aktien zu emittieren oder zu verkaufen. Nicht eingeschlossen seien bestehende Mitarbeiterbeteiligungspläne oder gewisse vertragliche Verpflichtungen.

Der erwartete Bruttoerlös aus beiden Kapitalerhöhungen solle dazu verwendet werden, Investitionen in die Forschung und Entwicklung bestehender und zukünftiger Inhaltsstoffe zu tätigen und um die Fermentationseffizienz zu verbessern.

Die Evolva-Aktien reagieren am Donnerstagvormittag mit Kursabgaben auf die Nachrichten: Gegen 10 Uhr notieren die Titel an einer insgesamt leicht positiven Aktienmarkt (SPI +0,14%) um 4,8% im Minus bei 0,40 Rappen.

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