EVN AG: Entscheidung im Schiedsverfahren nach Investitionsschutzabkommen gegen die Republik Bulgarien
Am 10. April 2019 um 20:14 Uhr
Teilen
EVN AG: Entscheidung im Schiedsverfahren nach Investitionsschutzabkommen gegen die Republik
Bulgarien
^
DGAP-Ad-hoc: EVN AG / Schlagwort(e): Rechtssache
EVN AG: Entscheidung im Schiedsverfahren nach Investitionsschutzabkommen
gegen die Republik Bulgarien
10.04.2019 / 20:13 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die EVN AG hatte im Juni 2013 gegen die Republik Bulgarien Ansprüche auf
Grundlage des Vertrages zur Energiecharta und des
österreichisch-bulgarischen internationalen Investitionsschutzabkommens vor
einem internationalen Schiedsgericht bei dem bei der Weltbank eingerichteten
International Center for the Settlement of Investment Disputes (ICSID)
geltend gemacht. Die Ansprüche gründen sich auf Maßnahmen bulgarischer
Regulierungsbehörden und Regierungsstellen im Zusammenhang mit der
Preisfestsetzung für Elektrizität und der Vergütung für
öffentlich-rechtliche Verpflichtungen in Bezug auf erneuerbare Energie.
Jener Teil der Ansprüche, der die Vergütung für Verpflichtungen in Bezug auf
erneuerbare Energie betrifft, wurde, wie im Februar 2017 öffentlich ad-hoc
gemeldet, durch Aufrechnung zwischen einem bulgarischen
EVN-Tochterunternehmen und der staatlichen bulgarischen
Elektrizitätsgesellschaft NEK beglichen.
Nunmehr liegt die Entscheidung des Schiedsgerichts im ICSID-Verfahren vor,
wonach der EVN AG kein weiterer Ersatz zugesprochen wird und jede Partei
ihre Verfahrenskosten selbst trägt. Aus der Entscheidung ergeben sich keine
bilanziellen Auswirkungen für die EVN Gruppe.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts kann aus sehr eng begrenzten Gründen
innerhalb von 120 Tagen vor einem ICSID Ad-hoc Annulment Committee
angefochten werden; dies wird aktuell von EVN AG geprüft. Eine Anfechtung
des Schiedsspruchs vor einem bulgarischen Gericht ist nicht möglich.
Als führendes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen sieht sich die
EVN auch nach dem Vorliegen dieses Schiedsspruchs als Langzeitinvestor im
bulgarischen Markt.
Kontakt:
Mag. Gerald Reidinger
Leitung Controlling und Investor Relations
Telefon: +43 2236 200-12698
E-Mail: investor.relations@evn.at
Mag. Stefan Zach
Leitung Information und Kommunikation
Telefon: +43 2236 200-12294
E-Mail: stefan.zach@evn.at
---------------------------------------------------------------------------
10.04.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
Österreich
Telefon: +43-2236-200-12294
E-Mail: info@evn.at
Internet: www.evn.at
ISIN: AT0000741053
WKN: 074105
Indizes: ATX
Börsen: Auslandsbörse(n) Wiener Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID: 798605
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
798605 10.04.2019 CET/CEST
°
EVN AG ist Spezialist für Produktion und Vertrieb von Elektrizität und Erdgas. Der Umsatz pro Geschäftsbereich verteilt sich folgendermaßen:
- Produktion und Vertrieb von Elektrizität und Gas (80,1%): Elektrizität (18153 GWh wurden 2022/23 verkauft), Erdgas (4291 GWh) und Wärme (2272 GWh).
- Dienstleistungen im Umweltbereich (13,9%): Trinkwasserversorgung und Abwasseraufbereitung, Entwurf und Bau von Installationen, Sammeln und Aufbereiten industrieller Abfälle usw.;
- sonstige (6%).