IRW-PRESS: European Lithium Ltd.: European Lithium: Zulassung zum NEX Exchange Growth Market

Zulassung zum NEX Exchange Growth Market

In Folge der Pressemeldung des 20. Novembers 2018 freut sich European Lithium Limited (ASX: EUR)
(FRA: PF8) (VSE: ELI) (NEX: EUR) (das Unternehmen) zu bestätigen, dass der Antrag des
Unternehmens auf Zulassung zum in London ansässigen NEX Exchange Growth Market (NEX)
erfolgreich war. Der Handel an der NEX wird heute am 26. November 2018 unter dem Tickersymbol EUR
beginnen.

Der Chairman des Unternehmens, Tony Sage, sagt European Lithium freut sich über die heutige
Aufnahme am NEX Exchange Growth Market, da dies ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg des
Unternehmens zu einem lokal Lithiumproduzenten in Europa ist. Sage fügt hinzu, wir glauben,
dass dieser Schritt eine wichtige Chance für europäische Investoren darstellt, da sie
angesichts der globalen Umstellung auf Elektrofahrzeuge besseren Zugang zum Lithiumsektor erhalten.


Eine Kopie des endgültigen Antrags für die Zulassung zum NEX Exchange Growth Market ist
dieser Pressemeldung beigefügt.

Tony Sage
Non-Executive Chairman
European Lithium Limited

- ENDE -

Weitere Informationen über das fortgeschrittene Wolfsberg Lithium Projekt in Österreich
erhalten Sie auf der Website des Unternehmens: www.europeanlithium.com oder über:

European Lithium Ltd        +61 861 819 792
Tony Sage                   info@europeanlithium.com


NEX Corporate Adviser       +44 207 220 1666
James Joyce
James Sinclair-Ford

Tavistock (PR & IR Berater
 UK
)
Emily Fenton / Oliver Lamb  +44 207 920 3150
                            +44 778 855 4035

European Lithium Ltd

(European Lithium, EUR oder das Unternehmen)

Zulassung zum Handel im NEX Exchange Growth Market

Die Direktoren von European Lithium (die Direktoren) (ASX: EUR) (FWB: PF8) (VSE: ELI) (NEX:EUR)
freuen sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen heute einen Antrag auf Zulassung seines gesamten
in Umlauf befindlichen Aktienkapitals im Umfang von 547.876.022 Stammaktien (Stammaktien) zum Handel
im NEX Exchange Growth Market (NEX) eingebracht hat. Die Wertpapiere des Unternehmens werden am 26.
November 2018 um 8 Uhr WEZ zum Handel im NEX-Markt zugelassen (Zulassung). Die Direktoren haben die
erforderliche Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass dieser Schritt erfolgen kann, und
gewährleisten nach bestem Wissen und Gewissen, dass die in dieser Meldung enthaltenen
Informationen den Tatsachen entsprechen und keine Auslassungen enthalten, die ihre Aussagekraft
beeinträchtigen könnten. Ebenso haben die Direktoren bestätigt, dass die nicht in
dieser Meldung enthaltenen, jedoch nach den NEX-Vorschriften erforderlichen Informationen
öffentlich zugänglich gemacht wurden und auf der Webseite des Unternehmens bzw. auf der
Webseite der australischen Börse (Australian Securities Exchange/ASX) unter den nachstehenden
Links abgerufen werden können. 

Webseite des Unternehmens:  Webseite der Australian
                             Securities
                             Exchange:

https://europeanlithium.com/https://www.asx.com.au/index
                            .htm

Die Aufnahme in den NEX-Markt bietet dem Unternehmen die Möglichkeit, seine Präsenz bei
bzw. seinen Zugang zu den europäischen Anlegern, einschließlich den Anlegern in den
Traditionsmärkten im Vereinigten Königreich (UK), auszubauen und die Aktien des
Unternehmens mit einer größeren Liquidität auszustatten. 

Non-Executive Chairman Tony Sage erklärt:

European Lithium freut sich sehr über die heutige Aufnahme in den NEX-Markt. Dies ist ein
wichtiger Meilenstein auf dem Weg des Unternehmens, Europas lokaler Lithiumlieferant zu werden. Er
fügt hinzu: Wir glauben, dass dieser Schritt eine wichtige Chance für europäische
Anleger darstellt, indem er ihnen vor dem Hintergrund einer globalen Umstellung auf Elektrofahrzeuge
einen besseren Zugang zur Lithiumbranche verschafft.

Informationen zum Unternehmen

European Lithium (ACN 141 450 624) ist ein auf die Exploration und Erschließung
spezialisiertes Bergbauunternehmen, das sämtliche Vermögensanteile am Lithiumprojekt
Wolfsberg besitzt. Das Projekt befindet sich im österreichischen Bundesland Kärnten, 270
km südlich der Bundeshauptstadt Wien. Das Unternehmen verfügt über ein Erstlisting an
der Australian Securities Exchange (ASX: EUR) und notiert daneben auch an den Börsen in
Frankfurt (FWB: PF8) und Wien (VSE: ELI). Das Lithiumprojekt Wolfsberg befindet sich in idealer Lage
im Zentrum Europas und verfügt über eine Anbindung an ein gut ausgebautes Straßen-
und Bahnnetz, das den Vertrieb der Lithiumprodukte in die wichtigsten Lithiummärkte Europas
ermöglicht. Im September 2016 erwarb die Firma Paynes Find Gold die Vermögenswerte von
European Lithium im Rahmen eines Börsenmantels (Reverse Takeover). Es kam zu einer Neubenennung
und Neuaufnahme in den Handel an der ASX unter dem Börsensymbol EUR.

European Lithium unterliegt zwar nicht dem UK City Code on Takeovers and Mergers, jedoch dem
australischen Körperschaftsgesetz (Australian Corporations Act 2001). Da das Unternehmen nicht
in das Firmenregister des Vereinigten Königreichs (UK) eingetragen ist, können die Rechte
seiner Aktionäre von den Rechten der Aktionäre einer in UK eingetragenen Firma abweichen.
Die Aktionäre werden gebeten, alle weiteren Informationen in der Satzung des Unternehmens
nachzulesen.

Sektor
Metalle & Bergbau

Eingetragene Firmenadresse:
European Lithium Limited
32 Harrogate Street
West Leederville
WA, 6007
Australien

Telefonnummer
+61 8 6181 9792

E-Mail
info@europeanlithium.com

Einzelheiten zu den Direktoren

Antony Sage, Non-Executive Chairman

Herr Sage hat mehr als 30 Jahre Erfahrung in den Bereichen Unternehmensberatung, Fondsmanagement
und Kapitalbeschaffung, wobei seine Spezialisierung vor allem im Rohstoffsektor liegt. Herr Sage
lebt in Western Australia und war in den vergangenen 18 Jahren mit der Verwaltung und Finanzierung
von börsennotierten Bergbaufirmen betraut. Herr Sage ist zurzeit Executive Chairman der an der
ASX gelisteten Gesellschaft Cape Lambert Resources Limited (ASX-Börsensymbol: CFE) sowie
Non-Executive Chairman der ASX-gelisteten Firmen Fe Limited (ASX-Börsensymbol: FEL).
Zusätzlich bekleidet er die Funktion eines Non-Executive Director bei International Petroleum
Limited.

Stefan Müller, Non-Executive Director

Herr Müller blickt auf eine 25-jährige Karriere im Aktienhandel und Investmentbanking
zurück und verfügt über ein weitreichendes nationales und internationales Netzwerk,
vor allem auch im Bereich der Rohstoff- und Minenindustrie. Er ist seit 2009
Geschäftsführer der Frankfurter Investment Banking Boutique und
Kapitalmarktberatungsgesellschaft DGWA Deutsche Gesellschaft für Wertpapieranalyse GmbH. Die
DGWA GmbH ist spezialisiert auf maßgeschneiderte Kapitalmarktlösungen für kleine und
mittelständische Unternehmen, im privaten Besitz oder börsennotiert, national und
international.

Herr Müller absolvierte eine Ausbildung zum Bankkaufmann und begann seine Karriere in der
Dresdner Bank AG in verschiedenen Positionen im Aktienhandel, dort zuletzt als Senior Vice President
im Bereich Global Equities. Weitere Stationen seiner Karriere waren u.a. die Equinet Bank und das
Bankhaus Sal Oppenheim, wo er den globalen Aktieneigenhandel verantwortete. Anschließend war
er Mitgründer und Partner der Proprietary Partners AG, einer Schweizer Hedge Fund
Beratungsgesellschaft. 

Herr Müller ist darüber hinaus Mitglied des Aufsichtsrates der Agrarius AG, einem an
der Frankfurter Wertpapierbörse notierten Agrarunternehmen, und berät verschiedene
Unternehmen, Institutionen und Bundesbehörden bezüglich Ihrer Investmentstrategien. 

Malcolm Day, Non-Executive Director

Herr Day hat einen Bachelorabschluss (Bachelor of Applied Science) in Vermessungs- und
Kartierungswesen. Herr Day war Gründer und gründender Geschäftsführer der Firma
Adultshop.com, die im Juni 1999 an die australische Börse ASX ging. Im Oktober 2010 wurde
Adultshop.com privatisiert. Vor der Gründung von Adultshop.com im Jahr 1996 arbeitete Herr Day
zehn Jahre lang im ziviltechnischen Bereich, sechs Jahre davon in leitender Stellung als
lizenzierter Landvermesser/Baugutachter und später als Zivilingenieur. Während seiner Zeit
als Landvermesser führte Herr Day drei Jahre lang Bergbau- und Explorationsmessungen in
entlegenen Gebieten von Western Australia durch. Herr Day ist ein Mitglied des Australian Institute
of Company Directors und Geschäftsführer der an der ASX gelisteten Firma Delecta Limited
(ASX-Börsensymbol: DLC).

Zulassung zu anderen Märkten

Das Unternehmen notiert außerdem an der australischen Börse (Australian Securities
Exchange, ASX: EUR) sowie an den Börsen in Frankfurt (FWB: PF8) und Wien (VSE: ELI). Um Zweifel
auszuräumen sei hier angemerkt, dass das Unternehmen sein Listing an den anderen Börsen
beibehalten und seine Stammaktien unter der gleichen ISIN wie an den anderen Börsen führen
wird (AU000000EUR7). Diese Stammaktien sind über einen Depositary Interest (DI) voll
fungibel.

Wertpapiere, die zum Börsenhandel zugelassen werden sollen

Die Wertpapiere, die zum Handel im NEX-Markt zugelassen werden, sind mit den gleichen Rechten
ausgestattet und unterliegen den gleichen Gesetzen wie jene, die in den Märkten gehandelt
werden, in denen EUR ebenfalls notiert. Weitere Informationen zu den einschlägigen Rechten und
Gesetzen finden Sie im entsprechenden Abschnitt auf der Webseite des Unternehmens unter
https://europeanlithium.com/.

Gemäß der Satzung des Unternehmens sind die Direktoren des Unternehmens zur Emission
von Wertpapieren (einschließlich Stammaktien) ermächtigt. Im Rahmen seiner
Börsenzulassung an der ASX ist das Unternehmen an die Notierungsvorschriften gebunden, welche
die Anzahl der Beteiligungspapiere, die ein Unternehmen innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 12
Monaten ohne vorherige Zustimmung der Aktionäre begeben darf, auf folgende Mengen
beschränkt:

1. 15 % des vom Unternehmen emittierten Aktienkapitals; und
2. sofern die Aktionäre des Unternehmens der Limitierung im Rahmen der
Jahreshauptversammlung des Unternehmens zugestimmt haben, sowie vorbehaltlich der Einhaltung
bestimmter Einschränkungen (in erster Linie in Zusammenhang mit der Marktkapitalisierung und
dem Kurswert) und Konditionen (in erster Linie in Zusammenhang mit der Bekanntgabe der
Empfänger der emittierten Aktien und der entsprechenden Vergütungen), zusätzlich 10 %
des vom Unternehmen emittierten Aktienkapitals.

Die oben angeführten Einschränkungen unterliegen verschiedenen Ausnahmeregelungen, zu
denen unter anderem folgende zählen:

1. eine anteilsmäßige Emission an alle Aktionäre (unter anderem vorbehaltlich der
unterzeichneten Bedingungen und Mindereinnahmen);
2. Ein Angebot im Rahmen eines Aktienkaufplans gemäß den Ausnahmegenehmigungen der
Australian Securities and Investments Commission (ASIC);
3. ein Angebot im Rahmen eines Mitarbeiteraktienplans, das von den Aktionären genehmigt
wurde;
4. Emissionen im Rahmen eines Dividenden-Reinvestitionsplans; und

eine Emission im Rahmen der Umwandlung von Wertpapieren, wobei das zugrundeliegende Wertpapier
gemäß den Notierungsvorschriften begeben wurde. 

Finanzberichterstattung

Die vollständige Finanzberichterstattung sowie die testierten Abschlüsse der letzten
drei Jahre sind auf der Webseite des Unternehmens unter https://europeanlithium.com/ nachzulesen.
Nach sorgfältiger Recherche und Prüfung sind die Direktoren zur Einsicht gelangt, dass das
dem Emittenten und seinem Konzern zur Verfügung stehende Betriebskapital über einen
Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach der Zulassung ausreichen wird.

Sonderberichte

Die vom Unternehmen in Auftrag gegebenen Sonderberichte sowie die Berichte der qualifizierten
Sachverständigen (Competent Persons), Machbarkeitsstudien etc. sind auf der Webseite des
Unternehmens unter https://europeanlithium.com/ verfügbar.

Besteuerung im Vereinigten Königreich (UK)

Besteuerung von Dividenden

Nach dem derzeitigen UK-Steuerrecht sind die vom Unternehmen ausgeschütteten Dividenden
keinen Steuerabzügen unterlegen. 

Im Vereinigten Königreich ansässige Einzelaktionäre

Mit Wirkung zum 6. April 2016 wurde gemäß dem Finance Act 2016 das System für
nominale Steuergutschriften für Dividenden abgeschafft. Stattdessen erhalten Privatpersonen im
UK einen effektiven jährlichen Freibetrag von 2.000 Britische Pfund auf Dividendenerträge,
die sie nach dem 6. April 2018 erhalten. Dividendenerträge, die über 2.000 Britische Pfund
hinausgehen, werden zu den folgenden Sätzen besteuert: 

a) 7,5 Prozent. (Basissteuersatz für Steuerzahler);
b) 32,5 Prozent. (Steuerzahler mit hoher Steuerlast); und
c) 38,1 Prozent. (Steuerzahler mit zusätzlicher Steuerlast). 

Dividendenerträge, die innerhalb der Dividendenfreibeträge liegen, werden auf die
Grund- oder höheren Steuergrenzen einer Person angerechnet, und wirken sich daher auf die
Höhe des ihnen zustehenden Sparfreibetrags sowie den Steuersatz aus, der auf alle über den
Freibetrag hinausgehenden Dividendenerträge anfällt. Bei der Berechnung, in welche
Steuergruppe etwaige Dividendenerträge, die über den Freibetrag von 2.000 Britische Pfund
hinausgehen, fallen, werden die Spar- und Dividendenerträge als der höchste Anteil des
Einkommens einer Person behandelt. Hat eine Person sowohl Spar- als auch Dividendenerträge,
werden die Dividendenerträge als der höchste Einkommensanteil behandelt. 

- im Vereinigten Königreich ansässige institutionelle Aktionäre
- Aktionäre, die der UK-Körperschaftssteuer unterliegen und (für die Zwecke der
UK-Besteuerung von Dividenden) als kleine Unternehmen gelten, sollten in der Regel nicht der
UK-Steuer auf Dividenden des Unternehmens unterliegen (da das Unternehmen in einem qualifizierten
Gebiet im Sinne der im UK-Körperschaftssteuergesetz (Corporation Tax Act 2009) enthaltenen
Vorschriften ansässig ist). 
- Dividenden, die auf die Stammaktien anderer Aktionäre, die der UK-Körperschaftssteuer
unterliegen, gezahlt werden, fallen in der Regel (vorbehaltlich der Anti-Vermeidungsregeln) unter
eine oder mehrere Gruppen von Dividenden, die für eine Befreiung von der
Körperschaftssteuer in Betracht kommen. Beispiele für freigestellte Dividenden sind im
Allgemeinen Dividenden, die auf Aktien gezahlt werden, die für UK-Steuerzwecke als Stammkapital
gelten und nicht rückzahlbar sind, sowie Dividenden, die an eine Person gezahlt werden, die
weniger als 10 Prozent des im Umlauf befindlichen Aktienkapitals des Emittenten (oder einer anderen
Klasse des Aktienkapitals) halten. Für den Fall, dass die Dividenden nicht für eine solche
Befreiung in Betracht kommen, werden die Dividenden, die an Aktionäre gezahlt werden, die der
UK-Körperschaftssteuer unterliegen, besteuert. Aktionäre, die der
UK-Körperschaftssteuer unterliegen, werden angeraten, ihren unabhängigen professionellen
Steuerberater hinsichtlich der Auswirkungen der Gesetzgebung zu konsultieren. 

Nicht im Vereinigten Königreich ansässige institutionelle Aktionäre

Aktionäre, die nicht im UK ansässig sind, unterliegen in der Regel nicht der britischen
Körperschaftssteuer auf Dividenden, es sei denn, sie üben im UK einen Handel, einen Beruf
oder eine Berufung über eine Zweigstelle oder Agentur (oder im Falle eines institutionellen
Aktionärs eine feste Niederlassung) aus, in deren Rahmen die Stammaktien verwendet, gehalten
oder erworben werden. Ein Aktionär mit Wohnsitz außerhalb dem UK kann nach lokalem Recht
einer Besteuerung von Dividendenerträgen unterliegen. Aktionäre, die nicht im UK
steuerlich ansässig sind, sollten sich hinsichtlich ihrer Steuerverbindlichkeiten in Bezug auf
Dividenden des Unternehmens selbst beraten lassen. 

Risikofaktoren

Die mit dem Unternehmen und seiner Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken sind in den
Prospekten auf der Website des Unternehmens enthalten. Seit der Veröffentlichung dieser
Prospekte hat das Unternehmen die Vormachbarkeitsstudie (Pre-Feasibility Study, PFS) für sein
Lithiumprojekt Wolfsberg abgeschlossen und möchte daher zusätzlich zu jenen, die bereits
in den vorherigen Prospekten beschrieben wurden, auch auf die folgenden Risikofaktoren hinweisen.


Risiken im Zusammenhang mit der Machbarkeit und Erschließung

Angesichts der Phase der Projekte des Unternehmens muss ein komplexer, multidisziplinärer
Prozess durchgeführt werden, um eine endgültige Machbarkeitsstudie (Definitive Feasibility
Study, DFS) zur Unterstützung eines etwaigen Erschließungsvorschlags durchzuführen.
Es besteht das Risiko, dass die DFS und die dazugehörigen technischen Arbeiten nicht die
erwarteten Ergebnisse erzielen. Außerdem besteht die Gefahr, dass selbst bei einer positiven
DFS das betreffende Projekt aus wirtschaftlichen oder finanziellen Gründen nicht erfolgreich
erschlossen werden kann. 

Ressourcen- und Reservenschätzungen

Ressourcen- und Reservenschätzungen neigen naturgemäß zu Schwankungen. Sie
beinhalten Einschätzungen zum Vorkommen und der Beschaffenheit der Mineralisierung sowie zur
Fähigkeit einer wirtschaftlichen Gewinnung und Verarbeitung dieser Mineralisierung. Diese
Einschätzungen basieren auf einer Vielzahl von Faktoren wie Bohrergebnissen, bisheriger
Erfahrung, Know-how und Branchenpraxis. Schätzungen, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen
Berechnung gültig waren, können sich erheblich ändern, wenn neue Informationen oder
Techniken verfügbar werden. Dies kann zu Änderungen der Erschließungs- und
Abbaupläne führen, was sich wiederum nachteilig auf die Betriebstätigkeit des
Unternehmens auswirken und die geschätzte Menge der für Produktions- und
Expansionspläne verfügbaren Mineralressourcen und Erzreserven verringern könnte. 

Risiken im Zusammenhang mit zukünftigen Genehmigungen

Das Unternehmen verfügt über alle relevanten Genehmigungen für seine aktuellen
Betriebstätigkeiten. Vor der Aufnahme zukünftiger Betriebstätigkeiten
(einschließlich der Erschließung und des Betriebs einer Mine), für die das
Unternehmen einen größeren Grundbesitz braucht, muss das Unternehmen die relevanten
Genehmigungen für einen solchen größeren Grundbesitz einholen. Es besteht keine
Gewissheit, dass solche Genehmigungen erteilt werden oder dass solche Genehmigungen keine allzu
erschwerten Bedingungen vorgeben. Das potenzielle Eintreten und die Auswirkungen dieser Faktoren
können nicht genau vorhergesehen werden und die mit solchen Genehmigungen verbundenen
Bedingungen können den Betrieb oder die Erschließung eines Projekts behindern und sogar
unwirtschaftlich machen. 

Fähigkeit zum Abbau erfolgreicher Entdeckungen 

Es ist dem Unternehmen unter Umständen nicht immer möglich, erfolgreiche Entdeckungen
abzubauen, die in Gebieten gemacht werden, an denen das Unternehmen beteiligt ist. Ein solcher Abbau
setzt voraus, dass die erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen der zuständigen Behörden
eingeholt werden. Diese Lizenzen oder Genehmigungen können Bedingungen, die erfüllt werden
müssen, und/oder der Ermessensausübung solcher Behörden unterliegen. Es kann sein,
dass diese Bedingungen erfüllt werden können oder nicht. Darüber hinaus kann die
Entscheidung über einen weiteren Abbau die Beteiligung anderer Unternehmen erfordern, deren
Interessen und Ziele möglicherweise nicht mit denen des Unternehmens im Einklang stehen. 

Betriebsrisiken

Die Betriebstätigkeiten des Unternehmens können durch verschiedene Faktoren
beeinträchtigt werden. Dazu gehören betriebliche und technische Schwierigkeiten beim
Abbau, Schwierigkeiten bei der Inbetriebnahme und dem Betrieb von Anlagen und Ausrüstungen,
mechanisches Versagen oder Anlagenausfälle oder unerwartete metallurgische Probleme, die sich
auf die Gewinnungskosten auswirken können, widrige Wetterbedingungen (z.B. erhebliche
Niederschläge), Verzögerungen beim Bau von Bergedämmen, Arbeits- und
Umweltunfälle, Arbeitskämpfe oder unerwartete Engpässe oder Kostensteigerungen bei
Verbrauchsmaterialien, Ersatzteilen, Anlagen und Ausrüstungen, was sich angesichts der
gestiegenen Kosten oder verzögerten Aktivitäten nachteilig auf den Betrieb und die
Produktionsfähigkeit des Unternehmens auswirken kann. 

Die Betriebstätigkeiten des Unternehmens hängen von einer ununterbrochenen Belieferung
mit Materialien, Betriebsstoffen, Ausrüstungen, Dienstleistungen und fertigen Projekten ab.
Aufgrund der geographischen Lage der Projekte des Unternehmens ist es bei der Erbringung von
Straßen-, Hafen-, Schifffahrts-, Liefer- und anderen Transportleistungen auf Drittanbieter
angewiesen. Vertragsstreitigkeiten, Liegegebühren, die Klassifizierung von Wareneingängen
und Endprodukten, Fragen der Straßen- und Hafenkapazität, die Verfügbarkeit von
Lastkraftwagen und Schiffen, Wetterbedingungen, Arbeitsunterbrechungen und andere Faktoren
können sich nachteilig auf die Fähigkeit des Unternehmens auswirken, Materialien
gemäß Zeitplänen und vertraglichen Verpflichtungen zu transportieren. Sollten diese
Umstände eintreten, können sie sich nachteilig auf das Geschäft, die
Betriebsergebnisse, die finanzielle Leistung und den Wert der Aktien des Unternehmens auswirken.


Geotechnische Risiken

Geotechnische Risiken ergeben sich aus Bodenbewegungen während und nach dem Abbau. Dies kann
zu einer vorübergehenden oder permanenten Unterbrechung des Zugangs zu einer Mine führen.
Der Verlust des Zugangs kann sich erheblich auf die Wirtschaftlichkeit des Erzkörpers
auswirken. Zudem können durch die Planung und den Bau alternativer Zugangsstrecken erhebliche
zusätzliche Kosten entstehen, die die Wirtschaftlichkeit des Bergbaubetriebs ebenfalls
beeinträchtigen und die Mine möglicherweise unwirtschaftlich machen können. 

Die Bewertung des Umfangs und der Größenordnung von Bodenbewegungen, die in der Mine
oder ihrer Umgebung stattfinden können oder stattgefunden haben, erfolgt durch das Unternehmen.


Arbeitsgesundheit & -sicherheit

Die Explorations- und Bergbaubranche ist einer zunehmenden Verantwortung und Haftung für
Arbeitsgesundheit und -sicherheit ausgesetzt. Das Unternehmen kann für vergangenes oder
aktuelles Verhalten haftbar gemacht werden, das gegen Gesetze und Vorschriften verstößt,
die von den zuständigen Behörden geändert werden können. Die Strafen für
Verstöße gegen Gesundheits- und Sicherheitsgesetze können erheblich sein und
strafrechtliche Sanktionen beinhalten. Opfer von Arbeitsunfällen können auch
zivilrechtliche Verfahren gegen das Unternehmen einleiten. Das Unternehmen hat möglicherweise
keinen Versicherungsschutz für solche Ereignisse oder diese sind möglicherweise nicht
versicherbar. Zudem können etwaige Änderungen der Gesundheits- und
Sicherheitsgesetze/-vorschriften die Compliance-Kosten des Unternehmens erhöhen. Dies
würde sich negativ auf die Finanzergebnisse des Unternehmens auswirken. 

Risiken im Zusammenhang mit Rohstoffen

Als ein Explorationsunternehmen für Lithium werden alle Einnahmen des Unternehmens
erwartungsgemäß eng an den Preis von Lithium und anderen Rohstoffen gebunden sein. 

Rohstoffpreise unterliegen Schwankungen und anderen zahlreichen Faktoren, die außerhalb des
Einflussbereichs des Unternehmens liegen. Diese Faktoren beinhalten die weltweite und regionale
Angebots- und Nachfragesituation für Lithium und andere Rohstoffe, die allgemeine
Weltwirtschaftslage und die Aussichten für Zinsen, Inflation und andere wirtschaftliche
Faktoren auf regionaler und globaler Ebene. Diese Faktoren können sich positiv oder negativ auf
den Preis der Wertpapiere des Unternehmens auswirken. 

Risiken im Zusammenhang mit unvorhergesehenen Ausgaben

Es müssen möglicherweise Ausgaben getätigt werden, die in der PFS nicht
berücksichtigt worden sind. Obwohl dem Unternehmen solche zusätzlichen
Ausgabeanforderungen nicht bekannt sind, können sich solche Ausgaben, die später anfallen,
nachteilig auf die Ausgabenvorschläge und Aktivitäten des Unternehmens auswirken, da das
Unternehmen möglicherweise den Umfang seiner Betriebstätigkeiten und seine
Explorationsprogramme einschränken muss. Dies könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen
auf die Tätigkeit des Unternehmens und den Wert seiner Aktien haben. 

Die vorstehende Liste der Risikofaktoren erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit im
Hinblick auf die Risiken, denen das Unternehmen oder seine Aktionäre ausgesetzt sind. Die
Aktionäre sollten bedenken, dass eine Investition in das Unternehmen sehr spekulativ ist, und
einen professionellen Berater konsultieren, bevor sie eine Entscheidung hinsichtlich der
Ausübung ihrer Bezugsrechte 

Bedeutende Aktionäre

Aktionär                            Aktien  Beteiligung %

J P Morgan Nominees Australia       242.684.44,30
 Limited                            664


Dempsey Resources Pty Ltd (Cape     65.560.511,97
 Lambert Resources Limited)         86
 


Exchange Minerals Limited           57.032.110,41
                                    01


HSBC Custody Nominees (Australia)   24.801.34,53
 Limited                            47

Veni Vidi Vici Ltd                  20.249.33,70
                                    54

Zum Zeitpunkt der Aufnahme in den NEX-Markt befinden sich insgesamt 547.876.022 Stammaktien im
Umlauf. 

Der Anteil der Wertpapiere, die sich in öffentlicher Hand (gemäß der Definition
in den für Emittenten geltenden Statuten des NEX Exchange Growth Market) befinden, beträgt
73,50 Prozent. Der Anteil der nicht in öffentlicher Hand befindlichen Wertpapiere beläuft
sich auf 26,50 Prozent. 

Die Stammaktien sind zur CREST-Abwicklung berechtigt. Es besteht keine Beschränkung für
die Übertragung von Stammaktien. Der NEX Exchange Growth Market, der von der NEX Exchange
Limited (NEX Exchange), einer Recognised Investment Exchange (in etwa anerkannte
Investmentbörse), betrieben wird, ist ein Markt, der in erster Linie für aufstrebende oder
kleinere Unternehmen gedacht ist. Solche Unternehmen sind tendenziell mit einem größeren
Investitionsrisiko verbunden als größere oder etabliertere Unternehmen. Der NEX Exchange
Growth Market ist nach dem Finanzdienstleistungsrecht der EU nicht als ein regulierter Markt
eingestuft und Wertpapiere im NEX Exchange Growth Market sind gemäß der United Kingdom
Listing Authority nicht zu einer amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen. Eine
Investition in ein nicht börsennotiertes Unternehmen ist spekulativ und birgt ein
größeres Risiko als eine Investition in ein börsennotiertes Unternehmen. Der Wert
von Investitionen kann sowohl steigen als auch fallen und Anleger erhalten möglicherweise nicht
den gesamten ursprünglichen Investitionsbetrag zurück. Eine Investition sollte daher nur
von Personen in Betracht gezogen werden, die bereit sind, einen Verlust ihrer Investition zu
erleiden. Ein potenzieller Anleger sollte sich der Risiken einer Investition in Wertpapiere im NEX
Exchange Growth Market bewusst sein und eine Investitionsentscheidung nur nach sorgfältiger
Prüfung und gegebenenfalls einer Beratung durch einen nach dem Financial Services and Markets
Act 2000 zugelassenen unabhängigen Finanzberater, der auf die Beratung hinsichtlich des Erwerbs
von Aktien und anderen Wertpapieren spezialisiert ist, treffen. Die NEX Exchange Limited
verpflichtet European Lithium Ltd, einen NEX Exchange Corporate Adviser (in etwa Unternehmensberater
für die NEX Exchange) zu benennen, der die Zulassung zur NEX Exchange im Auftrag des
Unternehmens beantragt. Die NEX Exchange Limited ist eine Recognised Investment Exchange (in etwa
anerkannte Investmentbörse) im Vereinigten Königreich (UK) und ein Mitglied der NEX
plc-Unternehmensgruppe. NEX Exchange Limited ist in England und Wales registriert (Co. No. 04309969)
und hat ihren Sitz in 2 Broadgate, London EC2M 7UR. (Version 1.1) 40 Growth Market und muss
jederzeit einen NEX Exchange Corporate Adviser behalten. Die Anforderungen an einen NEX Exchange
Corporate Adviser sind in einem speziellen Handbuch, dem Corporate Adviser Handbook, festgelegt und
der NEX Exchange Corporate Adviser ist verpflichtet, eine Erklärung in der in Anhang B
vorgeschriebenen Form an die NEX Exchange abzugeben. WH Ireland Limited wurde mit sofortiger Wirkung
zum NEX Exchange Corporate Adviser [und Broker] von European Lithium ernannt. Diese Meldung wurde
von der NEX Exchange oder der Financial Conduct Authority weder geprüft noch genehmigt.

- Ende -

Über European Lithium Limited

European Lithium Limited ist ein in Australien registriertes, börsennotiertes (ASX: EUR)
(FWB: PF8) (VSE: ELI) (NEX: EUR) Explorations- und Erschließungsunternehmen, dessen
Hauptaugenmerk auf das zu 100 Prozent unternehmenseigene Lithiumprojekt Wolfsberg in Kärnten,
270 Kilometer südwestlich von Wien (Österreich), gerichtet ist. Das Unternehmen
möchte der erste lokale Lithiumlieferant in einer integrierten europäischen Lieferkette
für Batterien sein. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.europeanlithium.com oder über:

European Lithium Ltd        +61 8 6181 9792
Tony Sage                   info@europeanlithium.com


NEX Corporate Adviser       +44 207 220 1666
James Joyce
James Sinclair-Ford

Tavistock (PR- &
 IR-Berater,
 UK)

Emily Fenton                +44 207 920 3150 / +44 778
Oliver Lamb                  855
                             4035

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird,
ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur
besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder
zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit,
die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des
Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die
englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der
Firmenwebsite!



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