Dennoch bestätige der Vorstand den Jahresausblick, teilte das Institut am Dienstag mit. In dem Rechtsstreit ging es den Angaben zufolge um die Frage, ob die staatlichen Bausparförderungen im Einklang mit den anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen ausbezahlt wurden. Während dies erstinstanzlich bestätigt worden war, hob das Höchstgericht diese Entscheidung nun auf, wie Erste Group Bank weiter mitteilte.