Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.03.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Am 22. Januar 2018 um 15:10 Uhr
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DGAP-News: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.03.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
22.01.2018 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Andernach
ISIN DE0005658009
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft, Andernach, die am Freitag,
dem 2. März 2018, 10:00 Uhr, im Hotel Pullman Cologne, Helenenstr. 14, 50667 Köln, stattfindet.
I.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016/2017, des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 172 AktG am 13. November 2017 gebilligt
und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss und
Lagebericht, der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sowie der Bericht des Aufsichtsrats
sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016/2017
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016/2017 soll eine Dividende von 0,75 Euro zuzüglich eines Bonus in Höhe von 2,00
Euro je Stückaktie ausgeschüttet werden. Die Dividende soll entsprechend § 58 Abs. 4, Satz 2 AktG am 7. März 2018 ausgezahlt
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016/2017 in Höhe von 48.497.890,79 Euro
wie folgt zu verwenden:
*
Ausschüttung einer Dividende von 0,75 Euro zuzüglich eines Bonus von 2,00 Euro je Stückaktie:
48.400.000,00 Euro
*
Vortrag auf neue Rechnung:
97.890,79 Euro
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung
für diesen Zeitraum zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2016/2017
Die Mitglieder des Aufsichtsrats, die entweder zusätzliche Organfunktionen bei Unternehmen des thyssenkrupp Konzerns innehaben
oder aber leitende Angestellte des thyssenkrupp Konzerns sind, erhalten keine Vergütung für ihre Aufsichtsratstätigkeit bei
der Gesellschaft. Der nachfolgende Vergütungsvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat betrifft daher nur konzernexterne Mitglieder
des Aufsichtsrats der Gesellschaft.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für das Geschäftsjahr 2016/2017 eine Vergütung für konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats
von 9.000,00 Euro und das Doppelte für den konzernexternen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden vor.
6.
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Mit Ablauf der
Hauptversammlung am 2. März 2018 endet die Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats.
Es ist daher eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Damen und Herren in den Aufsichtsrat zu wählen:
Andreas J. Goss, Meerbusch Vorsitzender des Vorstands der thyssenkrupp Steel Europe AG
Dr. Thomas Bscher, Köln Geschäftsführender Gesellschafter der Thomas Bscher GmbH & Co. Promotion und Handels KG
Dr. Heike Denecke-Arnold, Düsseldorf Vorsitzende der Geschäftsführung der thyssenkrupp Hohenlimburg GmbH
Premal A. Desai, Krefeld Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp Steel Europe AG
Ulrike Höffken, Dinslaken Leiterin Logistik der thyssenkrupp Steel Europe AG
Andreas de Maizière, Bad Homburg Selbständiger Unternehmensberater und Multiaufsichtsrat
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht
an Wahlvorschläge gebunden.
7.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Essen, zum
Abschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2017/2018
zu wählen.
II.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6
Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG
Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sind bei den nachfolgend
jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder des gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und bei den unter b) aufgeführten
Gesellschaften Mitglieder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.
Andreas J. Goss, 53 Jahre
a)
DEA Deutsche Erdoel AG Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH thyssenkrupp Electrical Steel GmbH thyssenkrupp Rasselstein GmbH thyssenkrupp Hohenlimburg GmbH
b)
keine
Dr. Thomas Bscher, 65 Jahre
a)
keine
b)
VEMAG Verlags- und Medien AG (Vorsitzender)
Dr. Heike Denecke-Arnold, 47 Jahre
a)
thyssenkrupp Industrial Solutions AG thyssenkrupp Materials Processing Europe GmbH
b)
keine
Premal A. Desai, 48 Jahre
a)
thyssenkrupp Rasselstein GmbH
b)
TKAS Auto Steel Company Limited, VR China
Ulrike Höffken, 58 Jahre
a)
thyssenkrupp Bilstein GmbH
b)
Haeger & Schmidt Logistics Belgium N.V./Belgien [seit 1.1.2017] (vormals RKE N.V./Belgien bis 31.12.2016) Haeger & Schmidt International GmbH Haeger & Schmidt Container Line GmbH
Andreas de Maizière, 67 Jahre
a)
Fürstlich Castell'sche Bank Credit-Casse-AG (Vorsitzender) Rheinische Bodenverwaltung AG (Vorsitzender)
Angaben zu Ziffer 5.4.1. Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex
Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten haben weder persönliche noch geschäftliche Beziehungen zur Eisen- und Hüttenwerke
AG, den Organen der Gesellschaft oder den direkt oder indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft
beteiligten Aktionären, insbesondere der thyssenkrupp Steel Europe AG und der thyssenkrupp AG, mit Ausnahme der Beziehungen
im Zusammenhang mit den Tätigkeiten als Vorstand oder leitende Angestellte der thyssenkrupp Steel Europe AG, die aus den obigen
Angaben zu § 125 Absatz 1 Satz 1 AktG ersichtlich sind.
Der Aufsichtsratsvorsitzende hat sich vergewissert, dass alle Kandidaten/Kandidatinnen den zu erwartenden Zeitaufwand für
die Mandate aufbringen können.
Weitere Angaben zu den vorgeschlagenen Kandidaten/Kandidatinnen sind im Internet unter
www.ehw.ag
abrufbar.
III.
Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital eingeteilt in 17.600.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
somit 17.600.000 Stück.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - persönlich oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 9. Februar 2018, 00:00 Uhr
(Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit
einem auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 23. Februar 2018 bei
der nachstehend genannten Stelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform.
Anmeldestelle: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft c/o Commerzbank AG GS-MO 3.1.1 General Meetings Telefax: 069 136 26351 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des
Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes
Institut zu wenden und dabei gleichzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung zu bestellen.
Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut
gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden.
Verfahren für die Stimmabgabe und Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, ein diesem
gemäß § 135 Absatz 10 AktG i. V. m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen noch eine Aktionärsvereinigung
oder eine dieser nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Zur Erteilung
der Vollmacht kann das zusammen mit der Eintrittskarte versandte Formular verwandt werden. Die Vollmacht kann auch elektronisch
per E-Mail - ehw@ehw.ag - oder per Fax-Nr. 02632 3097 15 2385 - unter Angabe der Eintrittskartennummer der Gesellschaft übermittelt
werden. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, von ihnen gemäß § 135 Absatz 10 AktG i. V. m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten
Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen sind Besonderheiten
zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte
nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Vollmacht und Weisungen können vor der Hauptversammlung erteilt werden.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000 EUR am Grundkapital erreichen, das entspricht 195.313 Stückaktien,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 30. Januar 2018 schriftlich
zugegangen sein. Bitte richten Sie einen entsprechenden Antrag an die im nachfolgenden Abschnitt angegebene Adresse.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß den §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Vorschläge
von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht
werden sollen, sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.
Eisen- und Hüttenwerke AG Herrn Torsten Ratschat Koblenzer Straße 141 56626 Andernach
Bis spätestens zum Ablauf des 15. Februar 2018 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind, im Internet unter
www.ehw.ag
oder
www.eisenhuetten.de
unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 15. Februar 2018 ebenfalls unter den
genannten Internetadressen veröffentlicht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten und Vorschläge
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft
zu stellen, bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht
übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Veröffentlichungen auf der Internetseite/Ergänzende Informationen
Diese Einladung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen
stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ehw.ag
oder
www.eisenhuetten.de
über den Link 'Hauptversammlung' zur Verfügung. Die Einberufung ist am 22. Januar 2018 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.
Andernach, im Januar 2018
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
DER VORSTAND
22.01.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Die Eisen und Hüttenwerke AG ist ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, das sich auf den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Drittunternehmen konzentriert, die Eisen, Stahl und andere Metalle und Materialien erzeugen und verarbeiten. Das Unternehmen ist eine Tochtergesellschaft des Mehrheitsgesellschafters thyssenkrupp Steel Europe AG. Das Unternehmen besitzt das Rasselstein-Portfolio, zu dem die Rasselstein Verwaltung GmbH, thyssenkrupp Rasselstein GmbH, Becker & Co GmbH, DWR - Deutsche Gesellschaft für Weissblechrecycling mbH und KBS Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl GmbH gehören, sowie das Electrical Steel-Portfolio, zu dem die thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH, thyssenkrupp Electrical Steel GmbH und thyssenkrupp Electrical Steel India Private Ltd.
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.03.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG