PARIS (awp international) - Die französische Regierung kann die Abschaltung des Atomkraftwerks Fessenheim vor der Präsidentschaftswahl nicht mehr in trockene Tücher bringen. Der Antrag zum Entzug der Betriebserlaubnis für die Meiler im Elsass - direkt an der deutschen Grenze - soll voraussichtlich frühestens im kommenden Jahr gestellt werden, entschied der Stromkonzerns EDF laut einer Mitteilung am Donnerstag.

Damit kann die Regierung vorerst nicht wie geplant per Dekret die Stilllegung der zwei Reaktoren einleiten. Die Abschaltung von Fessenheim war ein Wahlkampfversprechen von Präsident François Hollande, der im Mai aus dem Amt scheidet.

Deutschland fordert wegen Sicherheitsbedenken schon länger die Schliessung des Kraftwerks und bezeichnete die Entscheidung des EDF-Verwaltungsrats als "grosse Enttäuschung". "Damit wurde eine wichtige Chance vertan", teilte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter mit. "Die Hängepartie geht also weiter." Die Pariser Umweltministerin Ségolène Royal betonte aber, dass mit dem Beschluss festgehalten werde, dass die Schliessung "unumkehrbar und unvermeidbar" sei.

Fessenheim ist das älteste noch laufende französische Atomkraftwerk. Die Pariser Regierung und EDF hatten sich im Januar auf eine Entschädigung von rund 490 Millionen Euro für die Kosten der Schliessung geeinigt. Demnach soll Fessenheim stillgelegt werden, sobald ein neuer Reaktor in Flamanville am Ärmelkanal ans Netz geht. Der Europäische Druckwasserreaktor (EPR) soll nach langen Verzögerungen nun Ende 2018 fertig sein, als möglicher Termin für die Abschaltung wird daher 2019 genannt.

Die Pariser Regierung wollte diesen Ablauf noch vor der Wahl in ein Dekret giessen. Dem verweigerte sich das Unternehmen nun: Der Verwaltungsrat wies Konzernchef Jean-Bernard Lévy zwar an, den Antrag zu stellen. Das soll aber frühestens sechs Monate vor der Inbetriebnahme des neuen Reaktors geschehen.

Zudem gibt es zwei Bedingungen: Zunächst soll klargestellt werden, dass die Betriebserlaubnis für Fessenheim erst bei Inbetriebnahme des EPR entzogen wird. Das ist ein Unsicherheitsfaktor, da die Atomaufsicht derzeit noch Materialprobleme am Reaktorbehälter prüft. Zweitens solle Fessenheim nur dann geschlossen werden, wenn dies möglich ist, um die gesetzliche Obergrenze für Atomstrom einzuhalten. Das französische Energiewendegesetz begrenzt den Atompark des Landes auf eine Leistung von 63,2 Gigawatt.

Die geplante Schliessung stösst in Frankreich schon lange auf heftigen Widerstand der Gewerkschaften. Zwar gehört EDF mehrheitlich dem Staat, laut französischen Medien enthielten sich dessen Vertreter im Verwaltungsrat bei der Fessenheim-Entscheidung aber wegen eines Interessenkonfliktes.

Im laufenden Präsidentschaftswahlkampf liegen die Haltungen der Kandidaten zu Fessenheim weit auseinander. Während der als Favorit gehandelte Sozialliberale Emmanuel Macron ebenfalls für die Schliessung ist, sind die Rechtspopulistin Marine Le Pen und der Konservative François Fillon dagegen./sku/DP/he