Zürich (awp) - Der chinesische Mischkonzern HNA Group hat vor zwei Jahren wiederholt falsche Angaben über seine damalige Beteiligung am Schweizer Reisedetailhändler Dufry gemacht. Sie hat damit schwer gegen die Offenlegungspflichten verstossen, stellte die Finanzmarktaufsicht Finma fest.

Die Finma zeigt den Sachverhalt nun beim Finanzdepartement EFD an, wie diese am Mittwoch mitteilte. Die Behörde hatte aufgrund eines Verfahrens der Übernahmekommission (UVEK) in einem Enforcementverfahren die Eigentumsverhältnisse der HNA Group an Dufry und die Einhaltung der entsprechenden Offenlegungspflichten untersucht.

Zur Erinnerung: Ab 2017 hatten verschiedene Rechtsträger von HNA Dufry-Aktien gekauft und diese bis im Januar 2019 wieder veräussert. Die HNA Group hielt in diesem Zeitraum kumuliert bis zu 21 Prozent aller Dufry-Aktien.

Sechs Mal falsche Angaben gemacht

Nun förderte die Untersuchung zu Tage, dass bei diesem Beteiligungsauf- und abbau die wirtschaftlich Berechtigten wiederholt nicht korrekt gemeldet wurden. Die HNA Group gab bei ihren Offenlegungsmeldungen stets die Cihang Foundation als wirtschaftlich Berechtigte der Beteiligung an Dufry an. Korrekt hätten aber die beiden Vorsitzenden des Konglomerats gemeldet werden müssen.

Feng Chen und der inzwischen verstorbene Jian Wang hätten jedoch "weitreichende Kontrollmöglichkeiten" über die Aktien gehabt. Die beiden hätten wegen ihrer indirekten Beteiligungen von je 14,98 Prozent an der HNA Group gemeinsam das grösste wirtschaftliche Risiko aus der Dufry-Beteiligung getragen, stellte die Finma fest. Entsprechend seien die sechs zwischen April 2017 und Februar 2019 bei der Offenlegungsstelle der Schweizer Börse gemachten Meldungen nicht wahrheitsgemäss erfolgt.

Damit haben Feng Chen sowie die Cihang Foundation die Offenlegungspflicht sowie das damit verbundene Transparenzgebot nach Schweizer Finanzmarktrecht schwer verletzt: In der Schweiz müssen Aktionäre von in der Schweiz kotierten Unternehmen offenlegen, wenn sie gewisse Schwellenwerte der Stimmrechte erreichen, unter- oder überschreiten.

HNA's rasante Expansion

Den Fall ins Rollen gebracht hatte im Juni 2017 die Wirtschaftszeitung "Financial Times". Diese hatte die Frage aufgeworfen, wer tatsächlich hinter dem chinesischen Giganten stecke, der in rasantem Tempo Firmen weltweit und auch in der Schweiz zukaufte. In der Schweiz hatte HNA auch den Airline-Caterer Gategroup, die Flugzeugwartungsfirma SR Technics sowie den Flugzeug- und Flughafendienstleister Swissport erworben.

Danach trat die UVEK in Aktion, die im November die Strafverfolgungsbehörden und die Finanzmarktaufsicht benachrichtigte, dass im Falle der Eigentumsangaben von HNA an Dufry möglicherweise ein oder mehrere Straftatbestände im Anwendungsbereich des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) erfüllt worden seien.

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