KARLSRUHE (dpa-AFX) - Private Anschriften, Telefonnummern und sogar Passwörter: Datenschutz-Aktivisten wehren sich in Karlsruhe gegen die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern. Nun hat das Bundesverfassungsgericht über zwei Klagen wegen der sogenannten Bestandsdatenauskunft entschieden. Der Beschluss wird am Freitag (9.30 Uhr) in Karlsruhe veröffentlicht.

Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste dürfen für ihre Arbeit die "festen" Bestandsdaten abfragen. Dazu gehören zum Beispiel auch der Name und das Geburtsdatum, nicht aber einzelne Verbindungen

- solche Daten heißen in der Fachsprache Verkehrsdaten.

Die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden nutzen die Auskünfte, um Verbrechen aufzuklären oder Terroranschläge zu verhindern. Zum Teil läuft die Abfrage zentral und automatisiert über die Bundesnetzagentur. Andere Daten fragen die Ermittler einzeln bei Telefongesellschaften und Providern ab, aber zum Beispiel auch bei Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Hotels.

Das Verfassungsgericht hat die Praxis 2012 weitgehend bestätigt. Angesichts der zunehmenden Bedeutung elektronischer Kommunikationsmittel seien die Behörden "auf eine möglichst unkomplizierte Möglichkeit angewiesen, Telekommunikationsnummern individuell zuordnen zu können", entschieden die Richter damals. Die Regelungen im Telekommunikationsgesetz gingen ihnen aber in einigen Punkten auch zu weit, es musste nachgebessert werden.

Nun geht es um zwei Klagen gegen die überarbeiteten Vorschriften. Eine der Verfassungsbeschwerden wird von mehr als 6000 Menschen unterstützt. Sie war 2013 von dem heutigen Piraten-Europapolitiker Patrick Breyer und seiner früheren Parteikollegin Katharina Nocun eingereicht worden. Breyer hatte zusammen mit seinem Bruder auch schon die erste Karlsruher Entscheidung erstritten.

Die Kläger kritisieren, Polizei und Geheimdienste könnten nun sogar leichter und in noch größerem Umfang Daten einsehen. Die Abfrage von Passwörtern zu E-Mail-Postfächern oder PIN-Nummern von Handys müsste zwar jetzt ein Richter genehmigen, das könne aber oft umgangen werden. Über die genutzte IP-Adresse sei jeder Internetnutzer jederzeit namentlich identifizierbar. Mit der Klage wollen sie erreichen, dass der Staat Kommunikationsdaten nur bei schweren Straftaten und nicht schon bei Bagatelldelikten nutzen darf.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht die Auskünfte bei Ordnungswidrigkeiten und nur abstrakten Gefahren kritisch und hatte sich für strengere Regeln eingesetzt. (Az. 1 BvR 1873/13 u.a.)

Nach Ansicht der Kläger ist die Entscheidung auch relevant für das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet, das in Kürze in Kraft treten soll. Soziale Netze wie Facebook und Twitter müssen künftig auch IP-Adressen herausgeben, um Nutzer, die Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen posten, zu identifizieren. Bei besonders schweren Straftaten wie Terrorismus und Tötungsdelikten sollen nach einem Richterbeschluss auch Passwörter verlangt werden dürfen./sem/DP/zb