(Es handelt sich nicht um eine Initative der Bundesregierung. Das Palament hat beim Ministerium um eine Formulierungshilfe gebeten. Die Korrektur wird wiederholt, da sie die falsche Überschrift trug.)

BERLIN (dpa-AFX) - Die schwarz-rote Mehrheit im Bundestag hat die Bundesregierung um Mitarbeit bei der Suche nach einem Kompromiss für das umstrittene lokale Roaming für den neuen Mobilfunkstandard 5G gebeten. "Wir machen uns nun Gedanken wegen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes", sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. Dass die Anbieter kooperierten, sei bereits Realität. "Und jetzt wäre der Gedanke, einfach auch Planungssicherheit für die Anbieter zu schaffen, und da sind wir in der Diskussion mit den Koalitionsfraktionen, wie wir dies am besten umsetzen." Auf Wunsch des Parlaments machen sich nun Experten in der Bundesregierung Gedanken, wie die Formulierungen im Telekommunikationsgesetz genau aussehen könnten.

Im Streit um das lokale Roaming geht es darum, dass in Gegenden mit vielen Funklöchern die vor Ort vertretenen Provider ihre Netze auch für Kunden der Wettbewerber öffnen, die in dieser Region eigentlich keinen Empfang haben. Dieses Verfahren soll aus Sicht der Befürworter in dünn besiedelten Gebieten die Netzabdeckung für alle Nutzer sichern. Netzbetreiber werten dies hingegen als betriebswirtschaftlichen Bremsklotz, weil teure Investitionen in Funkmasten damit entwertet würden.

In diesem Frühjahr steht die Auktion von Frequenzen der neuen Mobilfunkgeneration 5G an. Die Technologie mit schnellem Internet ist besonders für die Industrie wichtig. Die Übertragungsrate ist etwa 100 Mal so hoch wie bei 4G (LTE). Die drei Netzbetreiber Telefonica (O2), Vodafone und Deutsche Telekom wehren sich juristisch gegen die von der Bundesnetzagentur vorgelegten Vergaberegeln und gegen Pläne für lokales Roaming.

Zu den Klagen verwies das Bundesverkehrsministerium am Mittwoch auf die Bundesnetzagentur. Ein Sprecher der Behörde sagte am Mittwoch: "Wir haben in der Diskussion um die Vergaberegeln stets darauf hingewiesen, dass die Entscheidung gerichtlich überprüft werden kann. Zum laufenden Verfahren äußern wir uns nicht."/ted/DP/jha/fba