Deutsche Technologie Beteiligungen AG

Offenlegung von Insiderinformationen nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung

Klagen gegen Hauptversammlungsbeschluss

Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 3. April 2018 entschieden, dass die beim Landgericht München I erhobenen Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der Haupt-versammlung der Deutsche Technologie Beteiligungen AG, München vom 8. Dezember 2017 über die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 9.062.500 durch Ausgabe von 9.062.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapi-tal von jeweils EUR 1 je Stückaktie gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses in das Handels-register des Amtgerichts München nicht entgegenstehen und Mängel des Hauptversamm-lungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen.

Der Vorstand wird daher jetzt zeitnah die Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses bei dem Handelsregister des Amtgerichts München beantragen.

München, den 3. April 2018

Deutsche Technologie Beteiligungen AG

Der Vorstand

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DeTeBe - Deutsche Technologie Beteiligungen AG veröffentlichte diesen Inhalt am 03 April 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 03 April 2018 18:10:03 UTC.

Originaldokumenthttp://www.detebe.com/de/investor_relations/180403_Ad_Hoc_Freigabe.pdf

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