DGAP-News: Deutsche EuroShop AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Deutsche EuroShop AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

30.04.2019 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


190412045266_00-0.jpg
Deutsche EuroShop AG Hamburg WKN: 748 020 / ISIN: DE 000 748 020 4 Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 12. Juni 2019, um 10:00 Uhr in der Handwerkskammer Hamburg,
Holstenwall 12, 20355 Hamburg


Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs 1, § 315a Abs. 1 HGB

Die vorbezeichneten Unterlagen können im Internet unter

www.deutsche-euroshop.de/HV

eingesehen und heruntergeladen werden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 des Aktiengesetzes am 25. April 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Somit entfällt eine entsprechende Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in voller Höhe von 92.675.391 EUR an die dividendenberechtigten Aktionäre auszuschütten; dies entspricht einer Dividende von 1,50 EUR je Aktie.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 17. Juni 2019, fällig.

3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus neun Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Thomas Armbrust, Beate Bell und Manuela Better endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 12. Juni 2019.

Der Aufsichtsrat schlägt deshalb auf Vorschlag seines Präsidiums, das gleichzeitig als Nominierungsausschuss fungiert, vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen:

a)

Dr. Anja Disput, Frankfurt/M.
Rechtsanwältin und Partnerin von Curtis, Mallet-Prevost, Colt & Mosle LLP, Frankfurt/M.

für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, also bis zur Hauptversammlung 2024.

b)

Henning Eggers, Hamburg
Mitglied der Geschäftsführung der CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H., Hamburg

für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, also bis zur Hauptversammlung 2024.

c)

Claudia Plath, Hamburg
Managing Director Finance, Verwaltung ECE Projektmanagement G.m.b.H., Hamburg

für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, also bis zur Hauptversammlung 2024.

Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (1) sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (2):

zu a) keine
zu b) TransConnect Unternehmensberatungs- und Beteiligungs AG, München (1)
Platinum AG, Hamburg (1)
zu c) Ceconomy AG, Düsseldorf (1)
Hochbahn AG, Hamburg (1)
MEC METRO-ECE Centermanagement GmbH & Co. KG, Düsseldorf (2)

Im Hinblick auf Ziff. 5.4.1. des Deutschen Corporate Governance Kodex wird mitgeteilt: Bei den Kandidaten bestehen folgende persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär:

zu a) Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen nicht. Dr. Anja Disput hält keine Aktien der Gesellschaft.
zu b) Henning Eggers ist Geschäftsführer der CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H., an der u.a. der Aktionär und Mitglied des Aufsichtsrates Alexander Otto beteiligt ist. Die CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H ist Komplementärin der Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung m.b.H. & Co., die alleinige Kommanditistin der ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG ist. Alexander Otto und die ebenfalls zur Wahl stehende Claudia Plath sind Geschäftsführer/in der Verwaltung ECE Projektmanagement G.m.b.H., der Komplementärin der ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG. Die ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG und deren Tochtergesellschaften sind wesentliche Dienstleister und Mieter für den bzw. des Konzerns der Gesellschaft und Vermieterin von Büroräumen an die Gesellschaft.
  Herr Eggers ist Geschäftsführer verschiedener Gesellschaften, die indirekt oder direkt an der Einkaufs-Center Galeria Baltycka G.m.b.H & Co. KG, der Forum Wetzlar KG, der Immobilienkommanditgesellschaft FEZ Harburg, der Saarpark-Center Neunkirchen KG, der Allee-Center Magdeburg KG, der Stadt-Galerie Passau KG sowie der CAK City Arkaden Klagenfurt KG beteiligt sind. An diesen Gesellschaften ist auch die Deutsche EuroShop AG beteiligt.
  Weitere persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen nicht. Henning Eggers hält 1.100 Aktien der Gesellschaft.
zu c) Claudia Plath ist Mitglied der Geschäftsführung der Verwaltung ECE Projektmanagement G.m.b.H., Hamburg, und verschiedener Tochtergesellschaften der ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG Hamburg. Alexander Otto (Großaktionär und Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche EuroShop AG) ist Vorsitzender der Geschäftsführung der Verwaltung ECE Projektmanagement G.m.b.H., Hamburg. Co. KG. Die Verwaltung ECE Projektmanagement G.m.b.H., Hamburg, ist Gesellschafterin der ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG, Hamburg, die mit verschiedenen Tochtergesellschaften wesentliche Dienstleisterin und Mieterin für den Konzern der Gesellschaft und Vermieterin von Büroräumen an die Gesellschaft ist. Kommanditistin der ECE Projektmanagement G.m.b.H & Co. KG ist die KG CURA Vermögensverwaltung m.b.H. deren Komplementärin die CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. ist. Der ebenfalls zur Wahl stehende Henning Eggers ist Geschäftsführer der CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H.. Frau Plath ist Mitglied des Aufsichtsrats der Ceconomy AG ebenso wie Karin Dohm, die gleichfalls ein Mitglied des Aufsichtsrats der Ceconomy AG ist.
  Weitere persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen nicht. Claudia Plath hält 4.260 Aktien der Gesellschaft.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Die Wahl wird entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex in Einzelwahl durchgeführt.

Der Wahlvorschlag berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.

Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Die Lebensläufe der Kandidaten finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.deutsche-euroshop.de/HV
7.

Beschlussfassung über eine Ergänzung der Satzung in § 13 der Satzung

Die Satzung der Gesellschaft soll in Bezug auf die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionärsvertreter ergänzt werden. Damit soll eventuellen Unklarheiten entgegengewirkt werden, sofern sich mehrere Kandidaten um ein Aufsichtsratsmandat der Aktionärsvertreter bewerben.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 13 der Satzung um folgenden neuen Absatz 2a) zu ergänzen:

'2a)

Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern erfolgen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wenn bei Wahlen mit zwei oder mehr Wahlkandidaten im ersten Wahlgang kein Kandidat die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erzielt, findet ein weiterer Wahlgang unter den beiden Wahlkandidaten statt, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Im zweiten Wahlgang ist die relative Mehrheit der Stimmen ausreichend. Bei Stimmengleichheit im zweiten Wahlgang entscheidet das Los, das der Versammlungsleiter zieht.'

Teilnahme

I. Anmeldung zur Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre (gemeint sind in dieser Einladung stets alle Geschlechter. Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die Nennung weiterer Formen verzichtet) berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis zum 5. Juni 2019, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen ist.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich bei der Gesellschaft in Textform unter der folgenden Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse

Deutsche EuroShop AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: deutsche-euroshop@better-orange.de

anmelden. Die Informationen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf den Anmeldeunterlagen, die alle Aktionäre, die am 29. Mai 2019, 00.00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, automatisch zugesandt bekommen.

Als Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten 'Internetservice für Aktionäre' gemäß des von der Gesellschaft festgelegten Verfahrens über folgende Internet-Adresse

www.deutsche-euroshop.de/HV
 

anzumelden. Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre werden den Aktionären, die am 29. Mai 2019, 00.00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung und dem Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung per Post übersandt.

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung in keiner Weise blockiert. Es besteht auch nach einer Anmeldung das freie Verfügungsrecht über die Aktien, insbesondere das Recht zur Veräußerung. Maßgeblich für die Ausübung des Stimmrechts ist der im Aktienregister eingetragene Bestand an Aktien am Tag der Hauptversammlung. Dieser Bestand wird demjenigen zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses entsprechen, da Löschungen, Neueintragungen und Änderungen im Aktienregister gemäß § 11 Abs. 5 der Satzung in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung sowie am Tag der Hauptversammlung selbst nicht stattfinden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter 'Technical Record Date') ist daher der Ablauf des 5. Juni 2019, 24.00 Uhr. Erwerber von Aktien, deren Umschreibeanträge nach dem 5. Juni 2019, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, können somit Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien in der Hauptversammlung nicht ausüben. In diesen Fällen verbleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.

II. Stimmrechtsausübung

1.) Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person nach Wahl ausgeübt werden. Auch in diesem Fall ist eine frist- und ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich.

Formulare zur Anmeldung und Vollmachts- und ggf. Weisungserteilung sowie die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre werden den am 29. Mai 2019, 00.00 Uhr, mit ihrer Anschrift im Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung per Post übersandt. Die Unterlagen können zudem kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden. Entsprechende Formulare stehen ferner über die Internetadresse

www.deutsche-euroshop.de/HV
 

zum Abruf zur Verfügung.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht nach § 13 Abs. 3 Satz 2 der Satzung schriftlich, per Telefax oder im Wege elektronischer Datenübertragung erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf einer Vollmacht.

Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, kann der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft am Tage der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch an die Gesellschaft an folgende Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden

Deutsche EuroShop AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: deutsche-euroshop@better-orange.de

Alternativ kann die Erteilung und der Widerruf einer Vollmacht (mit Ausnahme der Vollmacht an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution) im Wege elektronischer Datenübertragung unter Nutzung des passwortgeschützten 'Internetservice für Aktionäre' über folgende Internet-Adresse

www.deutsche-euroshop.de/HV
 

erfolgen.

Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre werden den Aktionären, die am 29. Mai 2019, 00.00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung und dem Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung per Post übersandt.

Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten und diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen gilt § 135 AktG.

2.) Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Deutsche EuroShop AG bietet ihren Aktionären weiter die Möglichkeit, sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen.

Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.

Die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die Erteilung oder Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter hat an die oben für die Erteilung von Vollmachten gegenüber der Gesellschaft genannte Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse bzw. im Wege elektronischer Datenübertragung unter Nutzung des passwortgeschützten 'Internetservice für Aktionäre' über folgende Internet-Adresse

www.deutsche-euroshop.de/HV
 

zu erfolgen.

Ein zusätzlicher Nachweis einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist nicht erforderlich.

Vor der Hauptversammlung ist die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die Erteilung oder Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich. Aus organisatorischen Gründen soll diese bzw. dieser der Gesellschaft bis zum 11. Juni 2019, 24.00 Uhr, unter der oben genannten Anschrift, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse oder über den passwortgeschützten 'Internetservice für Aktionäre' unter

www.deutsche-euroshop.de/HV
 

zugehen.

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder erteilte Weisungen zu ändern. Nähere Hinweise hierzu finden Sie ebenfalls in den Ihnen zugesandten Anmeldeunterlagen.

Die Stimmrechtsvertreter werden ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine weitergehende Rechte wie Frage- oder Antragsrechte wahrnehmen.

III. Angaben zu den Rechten der Aktionäre gem. §§ 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG

1.) Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG).

Das Verlangen ist schriftlich an die Gesellschaft unter nachstehender Adresse zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens 12. Mai 2019, 24.00 Uhr, zugehen. Senden Sie ein entsprechendes Verlangen bitte an folgende Adresse:

Deutsche EuroShop AG
Vorstand
Heegbarg 36
22391 Hamburg
Deutschland

Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden - sofern Sie nicht bereits mit der Einberufung mitgeteilt werden - unverzüglich nach Zugang im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Zudem sind sie Bestandteil der Mitteilungen nach § 125 AktG. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.deutsche-euroshop.de/HV
 

bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

2.) Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge und abweichende Wahlvorschläge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung an folgende Adresse zu richten:

Deutsche EuroShop AG
Patrick Kiss
Heegbarg 36
22391 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 (0) 40 / 41 35 79 29
E-Mail: ir@deutsche-euroshop.de

Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 28. Mai 2019, 24.00 Uhr, unter der angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter

www.deutsche-euroshop.de/HV
 

unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären müssen unberücksichtigt bleiben. Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Ausführungen zu § 126 Abs. 1 AktG (einschließlich der angegebenen Adresse) gemäß § 127 AktG.

3.) Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, über die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.

4.) Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter

www.deutsche-euroshop.de/HV
 

einzusehen.

IV. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Informationen gemäß § 124a AktG werden den Aktionären im Internet unter

www.deutsche-euroshop.de/HV
 

zugänglich gemacht.

V. Angaben gem. § 49 Abs. 1 Ziffer 1 WpHG

Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 61.783.594 nennwertlose Stückaktien mit insgesamt 61.783.594 Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

VI. Hinweise zum Datenschutz

Unsere Datenschutzhinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.deutsche-euroshop.de/HV
 

zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.

 

Hamburg, im April 2019

Deutsche EuroShop AG

Der Vorstand



30.04.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche EuroShop AG
Heegbarg 36
22391 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 413 579-0
Fax: +49 40 413 579-29
E-Mail: ir@deutsche-euroshop.de
Internet:https://www.deutsche-euroshop.de
ISIN: DE0007480204
WKN: 748020
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

805639  30.04.2019 

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=805639&application_name=news&site_id=zonebourse