FRANKFURT (dpa-AFX) - Der stark in der Kritik stehende Deutsche-Bank-Aufsichtsratschef Paul Achleitner hat den überraschend schnellen Wechsel an der Spitze der Bank verteidigt. Gleichzeitig bedauerte er, dass die Entlassung von John Cryan als Vorstandschef und die Berufung von Christian Sewing als Nachfolger im April so eilig durchgezogen werden musste. "Wir mussten handeln - auch wenn es ursprünglich nicht unsere Absicht war, so schnell den Wechsel herbeizuführen", sagte Achleitner zur Eröffnung der Hauptversammlung am Donnerstag in Frankfurt. Er kündigte zudem an, gegen die unbefugte Weitergabe von Informationen strafrechtlich vorzugehen.

"Ich persönlich hatte gehofft, dass die Neuaufstellung an der Spitze unserer Bank konstruktiv zur heutigen Hauptversammlung stattfinden würde." Dass es anders kam ist in Augen Achleitners vor allem Schuld derjenigen, die in der Woche nach Ostern alle mögliche Spekulationen über eine Nachfolge von John Cryan in die Welt gesetzt haben. "Wem auch immer es genützt hat - unserer Bank und dem Ansehen der handelnden Personen, nicht zuletzt auch John Cryan und mir persönlich, hat es sehr geschadet", sagte Achleitner.

Die Situation rund um die Osterfeiertage drohte sowohl innerhalb des Unternehmens als auch mit Blick auf die Interaktion mit Kunden für die Bank weiteren Schaden zu verursachen, hieß es weiter. "Das galt es zu verhindern." Der Wechsel sei aber zwingend notwendig gewesen, da das Management die selbst gesteckten Ziele nicht erreicht habe und es zudem vermehrt Meinungsverschiedenheit gegeben habe. Neben Cryan hatte unter anderem der Investmentbank-Chef und Co-Vizechef Marcus Schenck seinen Hut genommen. Mit Sewing wurde der andere Co-Chef an die Spitze berufen.

Sewing sei die erste Wahl gewesen, auch wenn es zwei externe Kandidaten gegeben habe. "Die öffentliche Debatte hat lediglich eine Entscheidung beschleunigt, die aus Sicht der großen Mehrheit des Aufsichtsrats ohnehin unvermeidlich war. Aber wir alle hätten uns gewünscht, dass dieser Wechsel ohne diese öffentlichen Debatte stattgefunden hätte." Da das Aktienrecht die unbefugte Weitergabe derartiger Informationen als strafbare Pflichtverletzung vorsehe, werde die Bank in diesem Zusammenhang konsequenterweise Strafanzeige gegen unbekannt stellen./zb/mis/nas