curasan AG beschließt Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung

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DGAP-Ad-hoc: curasan AG / Schlagwort(e): Anleihe
curasan AG beschließt Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung

25.03.2019 / 16:29 CET/CEST
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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 (MMVO)

Kleinostheim, 25. März 2019 - Der Vorstand der curasan AG (ISIN DE0005494538
/ WKN 549453) (nachfolgend auch die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung
des Aufsichtsrats beschlossen, unter teilweiser Ausnutzung der durch die
Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. Januar 2019 erteilten Ermächtigung
zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen ("Ermächtigung 2019") eine
Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 4.999.990, unterteilt in
bis zu 499.999 Stück auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen zu
je EUR 10,00 (jeweils eine "Teilschuldverschreibung" und zusammen die
"Teilschuldverschreibungen"
oder die "Wandelanleihe 2019/2024"), zu begeben.

Die Wandelanleihe 2019/2024 soll voraussichtlich am oder um den 30. April
2019 begeben werden, eine Laufzeit von 5 Jahren haben, mit jährlich 5,00%
p.a. zu verzinsen sein und die Anleihegläubiger zur Wandlung in anfänglich
insgesamt bis zu 4.761.895 auf den Inhaber lautende Stückaktien der
Gesellschaft zu einem anfänglichen Wandlungspreis in Höhe von EUR 1,05
berechtigen.

Die Teilschuldverschreibungen sollen den bestehenden Aktionären im Wege
eines prospektfreien öffentlichen Bezugsangebots im Verhältnis 37:1 (je 37
Aktien berechtigen zum Bezug einer Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von
EUR 10,00) zu einem Bezugspreis in Höhe von EUR 10,00 je
Teilschuldverschreibung voraussichtlich in der Zeit vom 2. April 2019 bis
zum 16. April 2019 (jeweils einschließlich) zum Bezug angeboten werden. Das
Bezugsrecht für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses
ergeben, wurde auf Grundlage der Ermächtigung 2019 ausgeschlossen. Den
Aktionären der Gesellschaft wird aber das Recht eingeräumt, über eine
Ausübung ihrer Bezugsrechte hinaus verbindliche Bezugsorder für weitere, von
anderen Aktionären nicht bezogene Teilschuldverschreibungen zum Bezugspreis
abzugeben ("Überbezug"). Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des
Überbezugs nicht möglich sein wird, allen Aktionären sämtliche von ihnen
zusätzlich gewünschten Teilschuldverschreibungen zuzuteilen, sollen diese
Angebote zum Erwerb weiterer Teilschuldverschreibungen proportional im
Verhältnis der Beteiligung dieser Aktionäre an der Gesellschaft
(voraussichtlich gemäß dem Stand am 28. März 2019, abends)
berücksichtigt
werden, bis das gesamte Volumen der angebotenen Teilschuldverschreibungen
ausgeschöpft ist.

Etwaige von Altaktionären weder durch Ausübung von Bezugsrechten noch im
Wege des Überbezugs bezogene Teilschuldverschreibungen sollen im Rahmen
einer Privatplatzierung nach Ablauf der Bezugsfrist zu einem
Platzierungspreis verwertet werden, der nicht unter dem Bezugspreis liegt.

Weitere Einzelheiten können dem Bezugsangebot entnommen werden, das
voraussichtlich am 29. März 2019 im Bundesanzeiger sowie auf der
Internetseite der Gesellschaft (www.curasan.de) veröffentlicht wird.

Kontakt:
Andrea Weidner
Head of Investor Relations & Corporate Communications
+49 6027 40900-51
andrea.weidner@curasan.de


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    curasan AG
                   Lindigstraße 4
                   63801 Kleinostheim
                   Deutschland
   Telefon:        06027/40 900 0
   Fax:            06027/40 900 29
   E-Mail:         info@curasan.de
   Internet:       www.curasan.de
   ISIN:           DE0005494538
   WKN:            549453
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange



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791349 25.03.2019 CET/CEST

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