DÜSSELDORF/BREMEN (dpa-AFX) - Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Online-Tickethändler Eventim aufgefordert, Ticketpreise für Veranstaltungen zu erstatten, die wegen der Corona-Beschränkungen verschoben werden. Verbraucher hätten das Recht, bei verschobenen Konzerten und anderen Events das bereits bezahlte Geld für die Eintrittskarten zurückzuverlangen, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, am Freitag. Der MDax-Konzern mit Sitz in Bremen verweigere eine Erstattung mit der Begründung, die Tickets seien weiterhin gültig. Das verstoße gegen geltendes Recht. Die Verbraucherschützer hätten Eventim deshalb per Abmahnung aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Der Ticketvermittler wies die Vorwürfe zurück. "CTS Eventim setzt keineswegs eigene Interessen durch und dies insbesondere nicht auf dem Rücken der Kunden", teilte ein Sprecher mit. Eventim sei nicht selbst Veranstalter. Deshalb schulde nicht CTS Eventim den Kunden die Ticketkosten, sondern der jeweilige Veranstalter.

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Verbraucher bei abgesagten Reisen und Kultur- oder Sportveranstaltungen Gutscheine statt einer sofortigen Rückzahlung bekommen. Die Gutscheine sollen bis Ende 2021 befristet sein und für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März gekauft wurden. Hat der Kunde seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst, muss der Veranstalter ihm den Wert erstatten.

Eventim begrüßte die Gutscheinregelung. Davon profitieren Kunden sowie Veranstalter gleichermaßen. Die Kunden könnten die nachgeholte Veranstaltung besuchen oder nach Ablauf der Gutscheinfrist den gezahlten Betrag erstattet bekommen. Veranstalter würden vor drohenden Insolvenzen bewahrt. Verbraucherschützer lehnen die Gutscheinlösung ab./hff/DP/fba