Zürich (awp) - Die Pläne der Credit Suisse für den Ausbau des Geschäfts in China stehen laut einem Bericht der "Financial Times" auf wackligen Beinen. Ein Rechtsstreit zwischen einem Pekinger Grosskonzern und einer der renommiertesten Universitäten des Landes könnte die Absicht der Grossbank, wie geplant die Kontrolle über einen chinesischen Wertpapierhändler zu übernehmen, gefährden.

Der Auslöser sei eine Klage der Universität Peking gegen die von ihr 1986 gegründete Founder Group und deren Investoren, schrieb die Zeitung in ihrer Ausgabe vom Donnerstag (20.06.). Der Vorwurf lautet, beim Verkauf der 65 Prozent-Beteiligung an drei Investoren vor 15 Jahren sei es zu betrügerischen Handlungen und Missbrauch von Staatsgeldern gekommen.

Dem Bericht zufolge will die Universität damit die Aktien des Trios Li You, Wei Xin und Yu Li wieder unter ihre Kontrolle bringen. Der Fall zeige, wie rechtliche Verfehlungen, die vor Jahrzehnten bei der Privatisierung von Firmen gemacht wurden, die Beteiligten heimsuchen können, hiess es.

Der Vorfall könnte auch die Pläne westlicher Firmen, die sich stärker in China engagieren möchten, in Frage stellen. Im vergangenen Jahr hatte die Regierung in Peking die Obergrenze für ausländische Beteiligungen an chinesischen Wertpapierhändler und Fondsverwalter von 49 auf 51 Prozent angehoben. Seither planen einige ausländische Firmen, die Kontrolle an solchen Firmen zu übernehmen.

Auch die Credit Suisse tut dies. Sie will die Mehrheit am Broker Credit Suisse Founder Securities Limited ("CSFS") erlangen, welche sie gemeinsam mit Founder Securities betreibt. Diese Pläne würden mit dem nun laufenden Rechtsstreit infrage gestellt, so der Bericht. Founder Securities gehöre nämlich mehrheitlich der Universität und zu grossen Teilen auch den von der Klage betroffenen Investoren.

Die Credit Suisse habe zum Gerichtsfall gegenüber der Zeitung nicht Stellung genommen. Die Founder Group liess lediglich verlauten, dass "jegliche rechtswidrige oder kriminelle Handlung von Gesetzes wegen so rasch wie möglich korrigiert werden sollte".

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