Die Luxemburger Richter wiesen Klagen von Instituten der Bankengruppe ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Vier regionale Häuser der Bankengruppe wollten ein und dieselbe Person zum Chef des Verwaltungsrats und zugleich zum Geschäftsführer ernennen. Die EZB genehmigte zwar die Ernennung zum Chefkontrolleur. Dieser dürfe aber nicht zugleich die Funktion des Geschäftsführers in den kontrollierten Instituten ausüben. Die Credit Agricole gehört zu den von der Europäischen Zentralbank (EZB) direkt überwachten Geldhäusern.

Die vier Regionalinstitute wollten die EZB-Entscheidung vor Gericht für nichtig erklären lassen. Das Gericht folgte mit seinem Urteil aber den Überlegungen der Aufseher. Diese hatten argumentiert, zwischen Geschäftsleitungs- und Aufsichtsfunktion in der Unternehmensleitung müsse grundsätzlich eine Trennung bestehen. Die EZB ist seit Herbst 2014 für die Überwachung der größten Banken im Euro-Raum zuständig.