DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Covestro AG / Aktienrückkaufprogramm
Covestro AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

10.08.2018 / 10:22
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Covestro AG in Leverkusen: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Covestro AG in Leverkusen /

Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Covestro AG

Leverkusen

WKN 606214

ISIN DE0006062144

Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

1. Informationen zum Aktienrückkaufprogramm

Der Vorstand der Covestro AG in Leverkusen ('Covestro' oder 'die Emittentin') mit Sitz in Leverkusen hat am 24. Oktober 2017 beschlossen, von der durch die Hauptversammlung der Emittentin am 1. September 2015 erteilten Ermächtigung Gebrauch zu machen und eigene Aktien (ISIN DE0006062144) im Zeitraum vom vierten Quartal 2017 bis Mitte 2019 über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse zu erwerben.

2. Zweck des Rückkaufprogramms

Die zurückgekauften Aktien werden eingezogen oder in sehr geringem Umfang für die Erfüllung von Verpflichtungen aus einem Mitarbeiter Aktienbeteiligungsprogramm genutzt.

3. Größtmöglicher Geldbetrag, der dem Programm zugewiesen wird

Der größtmögliche Gesamtkaufpreis für den Erwerb eigener Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt EUR 1,5 Milliarden.

Der Rückkauf des größtmöglichen Gesamtkaufpreises soll in mehreren Tranchen erfolgen. Die dritte Tranche wird einen aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von bis zu EUR 650 Millionen haben.

4. Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien

Der Erwerb eigener Aktien durch die Emittentin darf insgesamt eine Obergrenze von 10% des Grundkapitals nicht übersteigen. Dies entspricht einer Höchstzahl von 20,25 Millionen zu erwerbender Aktien.

Nach Berücksichtigung der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms sowie zur Bedienung des Mitarbeiteraktienprogramms bereits erworbenen Aktien, können unter Einhaltung der genannten Obergrenze noch bis zu 9,5 Millionen Aktien erworben werden.

5. Dauer des Programms

Das Rückkaufprogramm soll in einem Zeitraum vom 21. November 2017 bis Juni 2019 durchgeführt werden.

Die dritte Tranche soll im Zeitraum vom 13. August 2018 bis spätestens 8. Februar 2019 zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen erworben werden.

6. Weitere Einzelheiten

Das Aktienrückkaufprogramm wird auf der Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Covestro vom 1. September 2015 durchgeführt.

Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Artikel 5, 14 und 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 16. April 2016 über Marktmissbrauch in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen (nachstehend: Verordnung (EU) 2016/1052).

Die Aktienrückkäufe werden durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstituts durchgeführt, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Emittentin unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Verordnung (EU) 2016/1052 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten. Darüber hinaus wird die Emittentin an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.

Informationen zu mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 der Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise bekanntgegeben werden.

Die Covestro AG wird ferner regelmäßig Informationen über den Fortgang der Aktienrückkäufe auf www.covestro.com/de/investors zur Verfügung stellen.

Leverkusen, den 10. August 2018



10.08.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Covestro AG
Kaiser-Wilhelm-Allee 60
51373 Leverkusen
Deutschland
Internet: www.covestro.com

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

712967  10.08.2018 

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=712967&application_name=news&site_id=zonebourse