Zürich (awp) - Conzzeta führt die ordentliche Generalversammlung wie geplant am 22. April 2020 durch. Doch werde die Veranstaltung im Rahmen der bundesrätlichen Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ohne persönliche Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären abgehalten. Die Aktionäre könnten sich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen und die Weisungen elektronisch oder per Formular erteilen, teilte der Mischkonzern am Donnerstag mit.

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