Zielgesellschaft: Constantin Medien AG; Bieter: Highlight Communications AG

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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines
öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs.
2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)



Bieterin:

Highlight Communications AG
Netzibodenstrasse 23b
4133 Pratteln
Schweiz

eingetragen im Handelsregister des Kantons Basel-Landschaft unter
CHE-100.774.645

Zielgesellschaft:

Constantin Medien AG
Münchener Str. 101 g
85737 Ismaning
Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 148760

ISIN DE0009147207 | WKN: 914720



Angaben der Bieter:

Die Highlight Communications AG (die 'Bieterin') hat heute entschieden, ein
öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG
in Form eines Barangebots an die Aktionäre der Constantin Medien AG mit
Sitz in Ismaning, Deutschland (nachfolgend auch die 'Gesellschaft'), zum
Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der Constantin Medien AG mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital der Constantin Medien AG von je EUR 1,00 (ISIN
DE0009147207) (die 'Constantin-Aktien') abzugeben (das 'Delisting-
Angebot'). Die Bieterin hält derzeit unmittelbar 79.44% des Grundkapitals
der Constantin Medien AG.

Für jeder der Bieterin eingereichte Constantin-Aktie wird die Bieterin,
vorbehaltlich der endgültigen Bestimmungen des Mindestpreises und der
endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 2,30 in bar als
Gegenleistung anbieten.

Die Bieterin beabsichtigt derzeit, in Abstimmung mit der Gesellschaft den
Widerruf der Zulassung der Constantin-Aktien zum Handel im regulierten
Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen (sog. Delisting).

Das Delisting-Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage
festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Angebotsunterlage und weitere
Mitteilungen bezüglich des Delisting-Angebots werden im Internet unter
http://www.offerdelisting.com veröffentlicht.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein
Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Verkauf von Aktien der Constantin Medien AG. Die endgültigen Bedingungen
des Delisting-Angebots sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende
Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den
endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Delisting-Angebots, soweit
rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Investoren und Aktionären der Constantin Medien AG wird dringend empfohlen,
die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Delisting-Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt
gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat
einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der
Angebotsunterlage und des Delisting-Angebots zu erhalten.

Pratteln, den 20. Juni 2019

Highlight Communications AG

Ende der WpÜG-Meldung 

20.06.2019  Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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Notiert: Bietergesellschaft (Highlight Communications AG):
Regulierter
Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate
Exchange

Zielgesellschaft:
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime
Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange