Mit der geplanten Neuregelung würden die Gebühren künftig aufgrund tatsächlich entstandener Kosten berechnet und am Ende des jeweiligen Zeitraums eingesammelt, teilte die EZB am Donnerstag in Frankfurt mit. Bislang werden diese lediglich geschätzt und im entsprechenden Jahr erhoben. Die Mindestgebühren würden sich künftig für etwa die Hälfte der indirekt beaufsichtigten Banken verringern - vor allem für die kleinsten Geldhäuser. Der Verwaltungsaufwand soll zudem sinken.

Der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) begrüßte die Pläne zwar grundsätzlich, kritisierte sie aber als unzureichend. "Die Halbierung der Mindestgebühren für kleinere Institute halten wir für angemessen", sagte BVR-Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann der Nachrichtenagentur Reuters. Allerdings sei die Grenze der Institute, die davon profitieren könnten, mit einer Bilanzsumme von 500 Millionen Euro sehr eng gezogen. "Diese Institute werden trotz der Gesamtzuständigkeit der EZB für die Aufsicht im Wesentlichen dezentral überwacht." Hofmann forderte eine Gebührensenkungen für Institute mit einer Bilanzsumme von maximal fünf Milliarden Euro. Noch können die Geldhäuser auf Änderungen hoffen. Sie können sich bis zum 6. Juni zum Vorschlag der EZB äußern.

Die EZB ist seit Herbst 2014 für die Überwachung der großen Banken in der Euro-Zone zuständig. Inzwischen kontrolliert sie 119 Institute direkt - darunter in Deutschland die Commerzbank und die Deutsche Bank. Die Aufsicht über die kleineren Geldhäuser im Währungsraum teilt sie sich mit den nationalen Behörden.