Aufgrund der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat Comet beschlossen, die ordentliche Generalversammlung vom 23.April 2020 gestützt auf Art. 6a Abs. 1 lit. b der Verordnung 2 (Stand 16. März 2020) über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus unter Ausschluss einer physischen Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären abzuhalten.
Der Verwaltungsrat bittet alle Aktionärinnen und Aktionären ihre Stimmen durch schriftliche oder elektronische Vollmacht mit Instruktionen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter abzugeben. Weitere Details folgen mit der Einladung.

Comet Holding AG veröffentlichte diesen Inhalt am 23 April 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 22 April 2020 00:08:16 UTC.

Originaldokumenthttps://www.comet-group.com/de/medien/news-events/events-2020/gv-generalversammlung

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