Wichtige Mitteilung zur ordentlichen Generalversammlung 2020 der Cicor Technologies Ltd.

Boudry, 6. April 2020 - Am 16. März 2020 hat der Schweizer Bundesrat den Ausbruch des Coronavirus (COVID-19) zur "ausserordentlichen Lage" erklärt und sämtliche Veranstaltungen bis mindestens zum 19. April 2020 verboten. Entsprechend kann die ordentliche Generalversammlung der Cicor Technologies Ltd am 16. April 2020 nicht im üblichen Rahmen stattfinden. Eine persönliche Teilnahme der Aktionärinnen und der Aktionäre an der ordentlichen Generalversammlung ist nicht möglich. Die Aktionärinnen und Aktionäre können gemäss Art. 6a der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) ihre Stimmrechte ausschliesslich mittels Vollmacht und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben.

Der Verwaltungsrat und das Management der Cicor Gruppe sind überzeugt, dass alle notwendigen Massnahmen zeitnah getroffen wurden, um die operative Leistungsfähigkeit und die Lieferfähigkeit gegenüber den Kunden sicherzustellen. Die Cicor Gruppe ist solide finanziert und verfügt über die notwendige Liquidität um dieser Krise sehr lange standzuhalten und gestärkt in die Normalität zurückzukehren.

Aktionärinnen und Aktionäre, die den unabhängigen Stimmrechtsvertreter bereits instruiert haben, müssen weiter nichts unternehmen. Andere Aktionärinnen und Aktionäre können wie folgt vorgehen:

  • Erteilung schriftlicher Vollmacht und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter mittels Antwortkarte. Die Antwortkarte und den dazugehörigen, an Computershare Schweiz AG adressierten Briefumschlag finden Sie in den Einladungsunterlagen, die Ihnen bereits brieflich zugestellt wurden. Die Verarbeitung von Antwortkarten, die nach dem 9. April 2020 Computershare Schweiz AG zugestellt werden, ist nicht garantiert.
  • Elektronisches Fernabstimmen mittels Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Die Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Stimmrechte auch bis spätestens am 14. April 2020 um 23:59 Uhr durch elektronisches Fernabstimmen mittels Vollmacht und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben. Die für das elektronische Fernabstimmen benötigten Information und Login-Daten finden Sie in den Einladungsunterlagen, die Ihnen bereits brieflich zugestellt wurden.

Aktionäre, die eine Zutrittskarte bereits angefordert oder Vollmacht an einen Dritten bereits erteilt haben

Aktionärinnen und Aktionäre, die sich bereits für die Teilnahme registriert oder einen Dritten zur Vertretung bevollmächtigt haben, werden anstelle der Eintrittskarte eine neue Antwortkarte inklusive Login-Daten erhalten und können dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter nach wie vor, wie oben ausgeführt, schriftlich oder elektronisch Vollmacht und Weisungen erteilen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis für diese ausserordentliche Situation.

Cicor Technologies Ltd.

Boudry, 6. April 2020

Für den Verwaltungsrat:

Heinrich J. Essing, Präsident

Informationen zur ordentlichen Generalversammlung 2020

Cicor Management AG

Gebenloostrasse 15

9552 Bronschhofen

+41 71 913 73 00

investor@cicor.com


Medienmitteilung (PDF)



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