Die BX Swiss AG erhält von der FINMA die Zulassung als Prüfstelle für Prospekte

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat der BX Swiss AG anfangs Mai 2020 die Zulassung als Prüfstelle gemäss Art. 52 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) erteilt. Die Zulassung erfolgt per 1. Juni 2020. Ab diesem Datum können registrierte Gesuchsteller über die Online Plattform der BX Swiss AG Gesuche zur Prüfung und/oder Hinterlegung von Prospekten bei deren Prüfstelle einreichen.

Die Prüfstelle übt wichtige, öffentlich-rechtliche Aufgaben für den Schweizer Finanzplatz aus, die in anderen Ländern wie im EU-Raum durch Finanzaufsichtsbehörden wahrgenommen werden. Nebst der Prüfung von Prospekten legt sie im Rahmen von Gleichwertigkeitsprüfungen unter anderem fest, welche ausländischen Prospekte für ein Passporting in Frage kommen oder welche ausländischen Rechnungslegungsstandards für die Prospektdokumentation von öffentlichen Angeboten in der Schweiz verwendet werden können.

Die BX Swiss unterstützt voll digitale Gesuchsprozesse, die auf technologischen Plattformen und RegTech Lösungen der neusten Generation basieren. Weitere Informationen zur Prüfstelle der BX Swiss unter: www.regservices.ch.

Kontakt für Rückfragen:

Matthias Müller, Leiter der Prüfstelle

Tel.: +41 31 329 40 44

matthias.mueller@bxswiss.com


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