DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: CECONOMY AG / Veröffentlichung einer    
Kapitalmarktinformation Aktienrückkauf                                         
                                                                               
20.02.2019 / 15:46                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 ('MAR')  
und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 ('Delegierte VO')  
                                                                               
Der Vorstand der CECONOMY AG mit Sitz in Düsseldorf (die 'Gesellschaft') hat   
den börslichen Erwerb eigener auf den Inhaber lautender Stammaktien durch die  
Gesellschaft zu einem Gegenwert von insgesamt bis zu EUR 90.000,00 (ohne       
Erwerbsnebenkosten) beschlossen. Der Erwerb wird in einem Zeitraum von ca. zwei
Jahren durch drei Aktienrückkaufprogramme erfolgen. Die Höchstzahl der Aktien, 
die mit dem Rahmenprogramm zurückerworben werden soll, bestimmt sich nach dem  
Schlusskurs der Stammaktien der Gesellschaft im XETRA-Handel zu drei Stichtagen
(die drei Aktienrückkaufprogramme gemeinsam das 'Rahmenprogramm').             
                                                                               
Das erste und das zweite Aktienrückkaufprogramm wurde im Oktober 2018          
durchgeführt. Das dritte Aktienrückkaufsprogramm (das 'Dritte                  
Aktienrückkaufprogramm') wird zwischen dem 21. Februar 2019 (erster möglicher  
Erwerbstag) und dem 7. März 2019 (letzter möglicher Erwerbstag) durchgeführt   
werden. Der Rückkauf im Rahmen des Dritten Aktienrückkaufprogramms ist auf     
insgesamt höchstens 7.638 Stammaktien der Gesellschaft beschränkt. Dies        
entspricht ca. 0,002 % des Grundkapitals der Gesellschaft und des auf          
Stammaktien entfallenden Grundkapitals. Der größtmögliche Geldbetrag, der für  
das Dritte Aktienrückkaufprogramm aufgewendet werden darf, beträgt EUR         
46.500,00. Der Erwerb der Aktien erfolgt ausschließlich im XETRA-Handel der    
Frankfurter Wertpapierbörse.                                                   
                                                                               
Der Erwerb erfolgt ausschließlich zum Zweck der Erfüllung von Verpflichtungen  
der Gesellschaft auf Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft im   
Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. c MAR. Die betreffenden Verpflichtungen ergeben   
sich aus einer einmaligen Zusage der Gesellschaft gegenüber den Mitarbeitern   
der Gesellschaft auf Zuteilung von Aktien zur Incentivierung der Mitarbeiter.  
                                                                               
Der Rückkauf erfolgt auf Grundlage des § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG zum Zwecke des   
Angebots eigener Aktien der Gesellschaft an Personen, die in einem             
Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft stehen.                                  
                                                                               
Der Rückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts abgewickelt werden, das  
seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und  
unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das beauftragte Kreditinstitut hat  
sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, die Handelsbedingungen gemäß Art.
3 der Delegierten VO einzuhalten.                                              
                                                                               
Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften     
werden gemäß Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten VO spätestens am Ende des     
siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen  
bekanntgegeben werden. Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3
der Delegierten VO die bekannt gegebenen Geschäfte auf ihrer Website           
https://www.ceconomy.de im Bereich 'Investor Relations' in dem Segment         
'Rechtliche Mitteilungen' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die           
Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich      
zugänglich bleiben.                                                            
                                                                               
CECONOMY AG                                                                    
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
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20.02.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch               

Unternehmen: CECONOMY AG           

             Benrather Straße 18-20

             40213 Düsseldorf      

             Deutschland           

Internet:    www.ceconomy.de       







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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