BRÜSSEL/MOSKAU (dpa-AFX) - Die Verhandlungen zur Rettung des Atomabkommens mit dem Iran werden nach Angaben des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell verlängert. Es gebe die Übereinkunft aller, "dass wegen der Komplexität der betroffenen Aspekte mehr Zeit gebraucht wird", sagte Borrell am Freitag in Brüssel. "Der Zeitplan wird deshalb verlängert."

Das Abkommen von 2015 soll den Iran an der Entwicklung von Atomwaffen hindern. Es gesteht ihm aber die zivile Nutzung der Kernenergie zu. Nachdem Teheran sich schrittweise von den Auflagen entfernt hatte, lösten die europäischen Vertragsparteien Deutschland, Frankreich und Großbritannien am 14. Januar einen vertraglich vorgesehenen Mechanismus zur Streitschlichtung aus. Die USA hatten sich bereits 2018 einseitig aus dem Abkommen zurückgezogen. Neben den drei EU-Staaten und dem Iran sind auch China und Russland an dem Deal beteiligt. Der EU-Außenbeauftragte fungiert als Koordinator.

Der Mechanismus zur Streitschlichtung sieht vor, dass Experten zunächst 15 Tage versuchen, den Konflikt zu lösen. Anschließend haben die Außenminister der Staaten weitere 15 Tage Zeit, eine Lösung zu finden. Beide Fristen können einvernehmlich verlängert werden.

Er habe intensiven Kontakt zu den Vertragsparteien gehabt, sagte Borrell am Freitag. Alle hätten ihren Willen betont, das Abkommen zu erhalten. Die Gespräche sollten nun auf Expertenebene fortgesetzt werden. Dabei solle es um die Bedenken an der Umsetzung des Iran gehen, aber auch um die Auswirkungen des US-Rückzugs sowie die Wiedereinführung amerikanischer Sanktionen gegen den Iran. Das nächste Treffen sei für Februar geplant.

Russland betonte, diese Sitzung solle dazu beitragen, dass sich die Krise rund um das Atomabkommen nicht weiter verschärfe. Die europäischen Vertragsparteien sollten sich darauf konzentrieren, dass der Atomdeal erhalten bleibe, teilte das Außenministerium in Moskau am Abend mit. Es kritisierte erneut das Schlichtungsverfahren. Dieser Schritt schaffe zusätzliche Probleme. Dieser Mechanismus könne ohnehin wegen dafür "fehlender Prozeduren und Beschlüsse der Gemeinsamen Kommission nicht angewandt werden"./wim/DP/stw