MAINZ/KOBLENZ (dpa-AFX) - Wer sich beim Autokauf bewusst für das Auslaufmodell entscheidet, hat später keinen Anspruch auf eine Ersatzlieferung aus der aktuellen Modellreihe. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht Koblenz hervor, das am Montag veröffentlicht wurde.

In dem konkreten Fall hatte ein Käufer eine Autohändlerin verklagt. Er hatte bei ihr ein Fahrzeug erworben, das vom Dieselskandal betroffen war. Deshalb forderte er die Verkäuferin auf, ein neues Fahrzeug aus der aktuellen Produktion zu liefern. Sein erworbenes Auto wollte er zurückgeben. Das Gericht lehnte die Forderung des Mannes ab. Dem Mann sei beim Kauf des Autos bewusst gewesen, dass bald ein neues Modell auf den Markt komme, das auch schon bestellbar sei. Er habe sich dennoch bewusst für das Auslaufmodell entschieden, um einen Preisvorteil zu erhalten. Deshalb bestehe nun kein Anspruch auf eine Ersatzlieferung eines neueren Modells. Eine Revision ist laut Gericht nicht zugelassen, das Urteil von Anfang September ist rechtskräftig./wem/DP/stw